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Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Frage: Bürgschaft

Gefragt am 06.12.2009 18:21 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021

Hallo u. Grüß Gott,
Mein Mann u. ich wollen meinem Neffen eine Vorsorgevollmacht geben im Falle unseres gleichzeitigen Todes, z. B. Unfall.
Wir haben auf unsere Eigentumswohnung im Grundbuch eine Bürgschaft über 45 000,- € eingetragen. Was können wir diesbezüglich regeln, damit der Neffe es leichter hat u. die Wohnung verkaufen kann.Über eine Bankvollmacht sind wir uns im Klaren.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Thedens

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Antwort

Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)

Sehr verehrte Fragestellerin,

eine Vorsorgevollmacht ermächtigt nach ganz herrschender Auffassung der Rechtsprechung und Literatur auch zum Verkauf von Grundstücken. Der Bevollmächtigte unterliegt im Falle einer Vorsorgevollmacht nicht den Beschränkungen eines gesetzlichen Vertreters (wie z. B. der Betreuer als gesetzlicher Vertreter bei Grundstücksgeschäften der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes bedarf). Der Bevollmächtigte bedarf also grundsätzlich nicht der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn er ein Grundstück veräußern möchte. Es ergäben sich also im Falle der Veräußerung des Grundstückes durch den Neffen keine Besonderheiten weder daraus, dass das Grundstück belastet ist, noch daraus, dass der Neffe als Bevollmächtigter handelt.

Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz,RA

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