Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte |
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Frage: Bürgschaft |
| Gefragt am 06.12.2009 18:21 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021 |
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Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)
Sehr verehrte Fragestellerin,
eine Vorsorgevollmacht ermächtigt nach ganz herrschender Auffassung der Rechtsprechung und Literatur auch zum Verkauf von Grundstücken. Der Bevollmächtigte unterliegt im Falle einer Vorsorgevollmacht nicht den Beschränkungen eines gesetzlichen Vertreters (wie z. B. der Betreuer als gesetzlicher Vertreter bei Grundstücksgeschäften der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes bedarf). Der Bevollmächtigte bedarf also grundsätzlich nicht der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn er ein Grundstück veräußern möchte. Es ergäben sich also im Falle der Veräußerung des Grundstückes durch den Neffen keine Besonderheiten weder daraus, dass das Grundstück belastet ist, noch daraus, dass der Neffe als Bevollmächtigter handelt. Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach. Mit freundlichen Grüßen Andreas Scholz,RA Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte" lesen! |
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