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Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Frage: Baurecht

Gefragt am 05.07.2011 20:46 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir habenan unserem Haus eine Bausanierung vorgenommen. Wir haben den Auftrag einer Firma übergeben und diese hat durch verschiedene Firmen die Aufträge ausführen lassen. Die Firma, die den Vollwärmeschtz sowie die Fensterbänke aus Aluminium anbringen sollte, hat dies nicht fachgerecht ausgeführt. Wir waren gezwungen mit Zustimmung andere Fensterbänke aus Granit anbringen lassen. Nun haben wir jedoch festgestellt, dass bei den Arbeiten 4 Fenster durch anbringen der Alufensterbänke, der Fensterrahmen nun sichtbar von außen beschädigt wurde. Bei einem Fenster wurde der komplette Rahmen durchgebohrt. Des Weiteren wurde im neu verfliesten Bad bei dieser Arbeit eine Kachel sowie Fugen durch Erschütterung beschädigt. Des Weiteren wurden verschiedene Arbeiten an den Fensterlaibungen nicht ausgeführt, da nach 2 Tagen die neu aufgetragene Farbe wieder abbröckelte. Außerdem wurde mit unserer Zustimmung eine Fläche von ca. 10qm nicht gedämmt (Gesamtdämmung ca. 100qm). Wir haben uns nun erlaubt bei einer Gesamtrechnung von 10686€ den Betrag von 1700€ einzubehalten.Telefonisch teilten wir dies dem Subunternehmen mit, worüber er sich lautstark beschwerte, dass wir hierzu kein Recht hätten. Wir einigten uns am Telefon, dass die Schäden fachgerecht am 01.07 oder am 04.07.2011 behoben werden. Es hat sich bis heute niemand von der Firma blicken lassen. Die oben genannten Schäden wurden durch Bilder dokumentiert. Unsere Frage ist nun: 1. Haben wir das Recht das Geld in der Höhe zurückzubehalten.
2. Der Subunternehmer ist kein Fachmann für Fliesenlegen oder Fensterbauer. Sind wir daher gezwungen die Reparaturarbeiten von ihm ausführen zu lassen?
Wir haben uns auch überlegt einen Baugutachter zu beauftragen. Wer übernimmt diese Kosten?
MfG

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


1. Haben wir das Recht das Geld in der Höhe zurückzubehalten.

Ja, dieses Recht haben Sie.

Ihnen steht als Auftraggeber auch ein Gewährleistungseinbehalt zu.


2. Der Subunternehmer ist kein Fachmann für Fliesenlegen oder Fensterbauer. Sind wir daher gezwungen die Reparaturarbeiten von ihm ausführen zu lassen?

Nein, Sie können darauf bestehen, dass eine Fachfirma die Arbeiten ausführt.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

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