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Kategorie: Scheidungsrecht

Frage: Zugewinnausgleich

Gefragt am 08.04.2011 13:12 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1027

Nimmt die Schenkung eines Hauses an die eigenen Kinder den Wert dieses Hauses aus dem Endvermögen des schenkenden Ehepartners? Termin der Schenkung maximal 6 Monate vor Einreichung der Scheidung.

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Wenn der betreffende Ehepartner Alleineigentümer der Immobilie ist, würde der Wert in seine Zugewinnberechnung einfließen.

Findet eine Schenkung an einen Dritten statt, ist das Vermögen entsprechend um den Wert der Sache gemindert.

Allerdings liegt in diesem Fall nahe, dass es sich um eine bewusste Schenkung handelt, um das Vermögen zu minimieren, um den Zugewinn zu minimieren.

Diese Schenkung kann von dem benachteiligten Ehepartner angefochten werden.

Der Zeitraum von 6 Monaten ist hier zu kurz. Es würde sofort der Verdacht aufkommen, die Schenkung wäre aus den vorgenannten Gründen vorgenommen worden.

Sollten der Schenker allerdings den Vorwurf entkräften und gute tragfähige Gründe vorbringen und nachweisen können, kann die Schenkung nicht angefochten werden.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

Nachfrage
Wenn aber der nicht schenkende Ehepartner die Scheidung beantragt, müsste er also, um die Schenkung anfechten zu können, dem schenkenden nachweisen, dass dieser vor der Schenkung von der Scheidungsabsicht wusste.
Aber nun die Zusatzfrage: kann man denn überhaupt ein von beiden Ehepartnern seit 10 Jahren bewohntes Haus ohne Zustimmung oder wenigstens Information des Ehepartners (dieser hat keine Besitzrechte lt. Grundbuch) an die eigenen Kinder verschenken?

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Ja, genau, hier müsste man dann auch nachweisen können, dass die Schenkung in Schädigungsabsicht vorgenommen worden ist.

Allerdings spricht als Indiz dafür schon die Tatsache, dass die Schenkung recht kurz vor der Scheidung wäre.

Verschenken kann nur der Eigentümer. Sind Beide Eigentümer kann einer allein auch nur seine Hälfte verschenken.

Hat der nicht Eigentümer verschenkt, ist die Schenkung bzw. der Eigentumsübertrag des Hauses unwirksam.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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