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Sonderbedarf - Studiengebühren??

Gefragt am 29.08.2009
20:44 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4835 | Bewertung 5/5

 

Ich bin geschieden. Unsere gemeinsamen Kinder sind 18 (Schülerin) und 20 (ab Oktober Studentin)Jahre alt und leben beide bei mir. Mein geschiedener Mann bezahlt Unterhalt nach Stufe 5 der Ddf. Tabelle, also Zahlbetrag € 710,--. Frage: Die Studiengebühren (Baden-Württ.) betragen incl. div. Geb. €580,-- pro Semester.Muss mein geschiedener Mann sich daran beteiligen, und wenn ja, in welcher Höhe. Ich selbst liege bei meinem Einkommen unter € 1.100,-- im Monat.(Evtl. wird meine Jüngste in einem Jahr ebenfalls studieren, was dann von mir alleine kaum bezahlt werden kann). Danke für Ihre Antwort.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.08.2009
20:44 Uhr
 Michael Vogt Michael Vogt Beantwortet am 29.08.2009
21:04 Uhr

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Beantwortet am 29.08.2009 21:04 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4835 | Bewertung 5/5

Antwort von Michael Vogt (Frage zu Scheidungsrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Grundsätzlich ist der so genannte ausbildungsbedingte Mehrbedarf, wozu zum Beispiel Lehrbücher gehören, im Bedarfssatz der Studenten enthalten.

Nicht hierzu gehören jedoch die Studiengebühren, die als Mehrbedarf gesondert geltend gemacht werden können ...



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