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Reisestornierung

Gefragt am 01.08.2009
11:45 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3997 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Hotelbuchung durchgeführt.
Diese musste ich jetzt Stornieren und dadruch habe ich ein Guthaben.Der Betrag wurde von meinem Konto abgebucht.
Jetzt teilte mir das Reisebüro mit, dass die Rückerstattung 3-4 Wochen dauert. Dies kann doch nicht sein laut EU oder????
Bitte teilen Sie mir auch die Paragraphen mit.
Danke

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.08.2009
11:45 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 01.08.2009
12:23 Uhr

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Beantwortet am 01.08.2009 12:23 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3997 | Bewertung 5/5

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Reiserecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

sie sind nach § 651i BGB wirksam vom Reisevertrag zurück getreten. Damit entstand hinsichtlich des gezahlten Kaufpreises eine sog. Rückgewährschuldverhältnis nach § 346 Abs. 1 BGB. Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind, ist der Anspruch auf Rückgewähr auch sofort mit Rücktritt vom Reisevertrag fällig geworden, § 271 BGB. Hinsichtlich dieses letzten Punktes sollten Sie die AGB nochmals untersuchen ...



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