Kategorie: Reiserecht |
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Frage: Condor Körperverletzung im Flugzeug |
| Gefragt am 20.02.2010 11:50 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Mein 3jähriger Sohn und ich kamen Anfang Februar aus dem Urlaub aus Hurghada mit der Condor. |
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Beantwortet von Michael Vogt (Profil ansehen)
Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender, Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten: Ist es durch ein Verhalten der Airline zu einem Schaden gekommen, so ist Ihnen diese zum Ersatz desselben verpflichtet. Hierbei gibt es im Bereich des Flugverkehrs einige Sonderregelungen, die zu Gunsten des Passagiers sogar eine verschuldensunabhängige Haftung der Airline regeln, wie insbesondere das Montrealer Abkommen. Hierbei ist auch ein Schmerzensgeld zu bezahlen, welches sich letztendlich in Ihrem Fall bei ca. EUR 500,00 bewegen dürfte. Zusammenfassend möchte ich Ihnen daher empfehlen, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Anwalt zu beauftragen. Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben. Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen. Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen RA Michael Vogt
Nachfrage Rückantwort |
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