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Kategorie: Reiserecht

Frage: Condor Körperverletzung im Flugzeug

Gefragt am 20.02.2010 11:50 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025

Mein 3jähriger Sohn und ich kamen Anfang Februar aus dem Urlaub aus Hurghada mit der Condor.

Gegen 19 Uhr musste mein Sohn auf die Toilette.
Natürlich bin ich mitgegangen.

Da auf der Boardtoilette wenig Platz ist, habe ich die Tür einen Spalt aufgelassen, damit ich meinem Sohn erstmal die Hose öffnen kann.

Von hinten habe ich die Stewardess sagen hören, dass ich die Tür zumachen soll. Ich antwortete: „Einen kleinen Moment bitte, ich muss meinem Sohn die Hose aufmachen und ihn erst mal auf die Toilette setzen“.

Daraufhin sagte die Stewardess „Machen Sie die Tür zu“ und schmiss hinter mir die Tür in den Rücken so dass ich mit meinem Sohn nach vorne kippte und er vor lauter Angst in die Hose gemacht hat.

Die Unterhose und die Jeanshose war natürlich durch nässt und da mein Sohn normalerweise nicht in die Hose macht, hatte ich auch keine Wechselkleidung dabei.

Also musste mein Sohn den restlichen Flug von 2 Std. ohne Unterhose und Jeanshose auf seinem Sitz sitzen. Decken waren keine mehr vorhanden. Irgendwann habe ich ihm dann meine Jacke umgebunden und ich selbst hatte nur noch ein T-Shirt an.

Als ich die Stewardess darauf angesprochen habe, was das denn soll, sagte sie ganz frech „Na, dann müssen sie eben früher auf die Toilette gehen wenn er so dringend muss“.

Mein Sohn musste dann also bei Landung die nasse Unterhose und die nasse Jeanshose anziehen und das bei MINUS 10 Grad in Deutschland.

Am nächsten Tag hat er über Schmerzen beim Wasser-lassen geklagt und uns wurde uns vom Arzt bestätigt, dass er eine Blasenentzündung hat, was mich nicht wundert, da er 2 Stunden nackt auf dem Sitz sitzen musste.

Ich habe mich schriftlich bei der Condor beschwert, bis dato noch keine Antwort erhalten außer das der Fall geprüft wird und ich EVTL. einen Verrechnungsscheck erhalten werde.

Hab ich das Recht auf Schmerzensgeld? Wenn ja, in welcher Höhe?

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Antwort

Beantwortet von Michael Vogt (Profil ansehen)

Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Ist es durch ein Verhalten der Airline zu einem Schaden gekommen, so ist Ihnen diese zum Ersatz desselben verpflichtet.

Hierbei gibt es im Bereich des Flugverkehrs einige Sonderregelungen, die zu Gunsten des Passagiers sogar eine verschuldensunabhängige Haftung der Airline regeln, wie insbesondere das Montrealer Abkommen.

Hierbei ist auch ein Schmerzensgeld zu bezahlen, welches sich letztendlich in Ihrem Fall bei ca. EUR 500,00 bewegen dürfte.

Zusammenfassend möchte ich Ihnen daher empfehlen, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Anwalt zu beauftragen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.

Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


RA Michael Vogt

Nachfrage
Lieber Herr Vogt,
gerne würde ich die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben, da ich bzgl. des Vorfalles auch eine Zeugin habe. Allerdings möchte ich persönlich keine Unkosten durch den Schaden haben. Wer würde in meinem Fall die Anwaltskosten übernehmen wenn ich Sie damit beauftrage? MfG

Rückantwort
Sehr geehrte Ratsuchende,

die Kosten der Rechtsverfolgung muss in solchen Fällen grundsätzlich der Verursacher des Schadens tragen. Zu den Kosten der Rechtsverfolgung zählen auch die eigenen Anwaltskosten.

Gerne können Sie zur Abklärung der weiteren Vorgehensweise unverbindlich unter meiner angegebenen Mailadresse mit mir Kontakt aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen


Michael Vogt

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