Kategorie: Patentrecht |
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Frage: Domain Name als Firmenbezeichnung |
| Gefragt am 18.12.2009 20:38 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1019 |
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Domain flying-trader.de und .com wurde von mir registriert, keine weiteren Registrierungen diesen Namens. Domain für Homepage eines Handels mit Asseccoires und anderen Gebrauchsgegenständen. Eintragung für das Schützen diesen Namens erforderlich, wenn Name auch in der Gewerbeanmeldung und gleichzeitig Eintragung bei der IHK? Domain theflyingtraders.com existiert bereits - Verwechslungsgefahr? - Eventuelle rechtliche Probleme deshalb vorprogrammiert? MFG Arne Beck |
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Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt: Wenn die Domainbezeichnungen zugleich Firmenname werden soll und auch für die angebotene Ware an sich steht, dann sollte unbedingt eine Eintragung als Wort-Marke beim DPMA vorgenommen werden. Es ist nicht zwingend erforderlich, schützt aber vor Problemen, falls insbesondere der andere Nutzer der Domain theflyingtraders.com Rechte geltend macht. Hier kann unter Umständen tatsächlich eine Verwechslungsgefahr gegeben sein. Es ist aber einzuschränken danach, was der andere Nutzer anbietet und wofür die Domain steht. Ich kann daher nur abschließend empfehlen, den Namen Flying-Trader markenrechtlich schützen zu lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.dpma.de Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen. Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen. Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich. Mit freundlichen Grüßen Steffan Schwerin Rechtsanwalt Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin Golmsdorfer Straße 11 07749 Jena Tel.: 03641 801257 Fax: 032121128582 Email: raschwerin@raschwerin.de Internet: www.raschwerin.de |
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