Kategorie: Nachbarschaftsrecht |
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Frage: Zaun |
| Gefragt am 07.04.2011 18:16 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1027 |
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Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
nach Ihrer Schilderung wurde ein ursprünglich großes Grundstück in mehrere kleine Grundstücke geteilt. Sie haben dann eines der kleinen Grundstücke gekauft. Nach § 94 I BGB ist der Zaun ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, auf dem er steht. Ob Sie den von Ihnen entfernten Zaun ersetzen müssen, hängt davon ab, wo dieser genau stand. Soweit er auf dem von Ihnen gekauften Teilgrundstück stand, brauchen Sie den nicht zu ersetzen. Denn insoweit ist er Bestandteil Ihres Grundstücks und damit Ihr Eigentum. Soweit er auf den anderen Grundstücken stand, können die Eigentümer dieser Grundstücke die Wiederherstellung des Zaunes verlangen. Denn insoweit ist er Bestandteil der Grundstücke der anderen Eigentümer. Das bedeutet, dass diese einen Schadenersatzanspruch aus § 823 I BGB gegen Sie haben. Wenn der Zaun das gesamte ursprünglich riesige Grundstück umspannte, bedeutet dies, dass Sie den Zaun teilweise wieder herstellen müssen. Ein Abzug neu für alt, ist bei einer Herstellung eines neuen Zaunes nicht möglich. Wegen der Mauer können Sie verlangen, dass verhindert wird, dass diese auf Ihr Grundstück stürzt. Wie der Eigentümer des Grundstückes, auf dem die Mauer gebaut wurde, dies macht, ist jedoch diesem überlassen. Er kann die Mauer entweder entfernen, oder wenn technisch möglich wieder aufrichten bzw. von seinem Grundstück aus abstützen. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Müller Rechtsanwalt |
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