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dachausbau

Gefragt am 20.04.2011
11:50 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 6505 | Bewertung 4.7/5

 

sehr geehrte damen und herren !

wir planen den ausbau unseres daches und haben hiefür eine baugenehmigung erhalten.der dachboden ist seit 1965 eingetragener wohnraum,jedoch in der mitte nur 1,60 hoch.in der erteilten baugenehmigung wird das dach durch den ausbau 1,50 höher wie der jetzige zustand.
nun wollen unsere rückwärtigen nachbarn wiederspruch gegen die baugenehmigung einlegen, da ein höheres dach zuviel sonne auf ihr 8 meter enferntes haus wegnehmen würde.
a)in 6 tagen soll das gerüst gestellt werden,wie lange dauert ca. eine wiederspruchsprüfung ?
b)kann er überhaupt mit dieser begründung(rest gez,maximale bauhöhe,grenzabstände,brandschutz alles konform) die baugenehmigung aufheben lassen ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.04.2011
11:50 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 20.04.2011
12:48 Uhr

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Beantwortet am 20.04.2011 12:48 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 6505 | Bewertung 4.7/5

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Nachbarschaftsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Hat der Nachbar einem genehmigungspflichtigen Anbau nicht zugestimmt, d.h. liegt dem Bauantrag nicht die Einverständniserklärung des Nachbarn bei, so wird die Baubehörde mit Erteilung der Baugenehmigung diesen hierüber unterrichtet haben. Gegen die Erteilung der Baugenehmigung kann der Nachbar dann in Form eines sog. Nachbarwiderspruchs und bei Nichtabhilfe in Form einer Anfechtungsklage vorgehen.

Gleichzeitig wird Ihr Nachbar vermutlich bei dem für Sie zuständigen Verwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass der aufschiebenden Wirkung stellen, da gemäß § 212a BauGB Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung entfalten. Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich aufgrund einer erteilten Baugenehmigung trotz des Nachbarwiderspruchs erst einmal weiter bauen dürfen, bis das Gericht ggf. die aufschiebende Wirkung anordnet bzw. die Vollziehung ausgesetzt wird.

Trotzdem laufen Sie natürlich Gefahr, dass Sie hier schon größere Investitionen tätigen und die Behörde oder das Gericht später feststellt, dass Ihr Vorhaben rechtswidrig ist, die Baugenehmigung aufhebt und Sie zurückbauen müssen ...



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