Kategorie: Nachbarschaftsrecht |
|---|
Frage: Abwasserleitung |
| Gefragt am 01.12.2010 20:58 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
|
Guten Abend, |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Nachbarschaftsrecht!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage . Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten: Eine abschließende Antwort ist an dieser Stelle sehr schwierig, da insbesondere die genauen örtlichen Begebenheiten nicht bekannt sind und auch die Anwaltsschreiben der Gegenseite nicht vorliegen. Die Kernfrage ist, ob Sie sich hier auf ein sog. Notleitungsrecht berufen können analog dem Notwegerecht gem. § 917 BGB. Dies ist dann der Fall, wenn die Herstellung einer eigenen Leitung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten/wirtschaftlichem Aufwand möglich ist und im Gegenzug die Verwendung des Rohrsystems des Nachbarn für diesen nur eine unerhebliche Beeinträchtigung darstellt. Dieses ist in ihrem Fall das Hauptargument, welches Sie von einem Anwalt vor Ort prüfen lassen sollten. Da die Gegenseite hier offenbar sehr aggressiv ist, sollten Sie schnellstens einen im Nachbarrecht/Verwaltungsrecht erfahrenen Kollegen vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen. Sollte eine abschließende Prüfung zu dem Ergebnis führen, dass Sie kein Notleitungsrecht haben, so hätten Sie grundsätzlich die angemessenen Kosten der Installation einer neuen Leitung zu tragen. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochabend! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Stresemannstr. 46 27570 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Fax.0471/140244 |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Nachbarschaftsrecht!
