Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"

Mieterhöhung gem. §§ 558ff BGB

Gefragt am 01.07.2010
13:14 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6019

 

Mein Vermieter hat mir am 23.06.2010 ein Formular zur "Zustimmung zur Miethöhung gem. §§ 558 ff BGB" zugesandt. Soweit ich es beurteilen kann, ist diese Erhöhung dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt. Aber: ich beziehe für meinen jüngsten, bei mir lebenden, Sohn (7) Leistungen gem. SGB XII. Weitere Personen leben nicht im Haushalt. Schon vor dieser Erhöhung lag die Wohnung deutlich oberhalb der Mietobergrenze. Das Amt war bisher kulant und hat die behindertengerechte Wohnung akzeptiert. Die bisherige KM i.H.v. 450€ wurde voll anerkannt. Der Mietvertrag besteht seit 01.03.2008. Ich habe diese Wohnung mit Unterstützung der ARGE (damals lebte mein älterer Sohn noch bei mir, daher war die ARGE zuständig) bezogen - es wurden die Kaution, die Courtage und Umzugskosten gewährt. Meine FRAGE: Muss das Sozialamt nun die Mieterhöhung (soweit diese im gesetzlichen Rahmen erfolgt) ebenfalls anerkennen und übernehmen oder darf mich das Amt nun zwingen, die Wohnung gegen eine günstigere (die hier wohl nicht zu finden wäre, wegen der besonderen Anforderungen, z.B. Barrierefreiheit) zu tauschen?? Ich beziehe wegen 100% Schwerbehinderung und Pflegestufe 1 Erwerbsunfähigkeitsrente plus ergänzende Leistung gem. SGB XII und UVG. Für Antwort danke ich im Voraus aufrichtig!!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.07.2010
13:14 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 01.07.2010
13:25 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 01.07.2010 13:25 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6019

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender ,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich zu Ihren Fragen sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:


Das Amt muss zwingend über die Mieterhöhung informiert werden, da das Amt im Endeffekt entscheiden muss, ob die erhöhte Miete überhaupt noch angemessen ist beziehungsweise nach der gesetzlichen Lage vom Amt finanziert werden kann.

In diesem Zusammenhang wird es voraussichtlich auch zu einer Prüfung der Berechtigung der Mieterhöhung kommen ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 12 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung