Kategorie: Mietrecht |
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Frage: Kürzung Maklerprovision |
| Gefragt am 08.09.2011 13:24 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
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Wir haben im August 2010 einen Mietvertrag unterzeichnet, das Haus wurde am 1.11.2010 bezogen. |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage . Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten: Der Makler haftet für falsche Angaben grundsätzlich nur dann, wenn er die Unrichtigkeit der Angaben kannte. Sollte er die Angaben ungeprüft übernommen haben also die Angaben so vom Vermieter bekommen haben, haftet er hierfür grundsätzlich nicht, solange er im Exposee darauf hinweist, dass die Angaben ungeprüft sind. Sollte er darauf nicht hingewiesen haben, haftet er unter Umständen auf Schadensersatz. Ein anderer wichtiger Aspekt ist, falls (so deute ich Ihre Anfrage) die Wohnflächengröße Berechnungsgrundlage für den Makleranspruch ist. In diesem Fall muss auch nur die tatsächliche Wohngröße herangezogen werden. Bezüglich des überzahlten Betrages hätten Sie dann einen Rückforderungsanspruch aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung gemäß § 812 BGB, den Sie nachweisbar (per Einschreiben) unter Setzung einer angemessenen Frist (etwa 10-14 Tage) gegenüber dem Makler geltend machen könnten. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Stresemannstr. 46 27570 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Fax.0471/140244 Tel. 140240 o. 140241
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