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Kategorie: Mietrecht

Frage: Kürzung Maklerprovision

Gefragt am 08.09.2011 13:24 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024

Wir haben im August 2010 einen Mietvertrag unterzeichnet, das Haus wurde am 1.11.2010 bezogen.
Der Makler hat im Exposée wie auch im Mietvertrag eine Wohnfläche von 185m² angegeben.
Nach Überprüfung(Wohnflächenberechnung des Architekten) und Rücksprache mit dem Eigentümer wurde festgestellt, daß die tatsächl. Wohnfläche 159 m² beträgt.
Mit dem Eigentümer haben wir eine Mietreduzierung um 200,-- Euro rückwirkend zum Mietbeginn vereinbart .
Damit hat sich u. E. doch auch die Berechnungsgrundlage für die Maklerprovision verändert, näml. 2 x 200,-- + 19 % weniger.
Wir haben den Makler angeschrieben, den Sachverhalt geschildert und um Rückzahlung gebeten. Hierauf reagiert er nicht.
Wie sieht die rechtl. Grundlage aus ??
Haben wir einen Anspruch auf Rückzahlung ??

Ich freue mich über eine Auskunft.

Vielen Dank

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:




Der Makler haftet für falsche Angaben grundsätzlich nur dann, wenn er die Unrichtigkeit der Angaben kannte.

Sollte er die Angaben ungeprüft übernommen haben also die Angaben so vom Vermieter bekommen haben, haftet er hierfür grundsätzlich nicht, solange er im Exposee darauf hinweist, dass die Angaben ungeprüft sind.

Sollte er darauf nicht hingewiesen haben, haftet er unter Umständen auf Schadensersatz.

Ein anderer wichtiger Aspekt ist, falls (so deute ich Ihre Anfrage) die Wohnflächengröße Berechnungsgrundlage für den Makleranspruch ist. In diesem Fall muss auch nur die tatsächliche Wohngröße herangezogen werden.

Bezüglich des überzahlten Betrages hätten Sie dann einen Rückforderungsanspruch aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung gemäß § 812 BGB, den Sie nachweisbar (per Einschreiben) unter Setzung einer angemessenen Frist (etwa 10-14 Tage) gegenüber dem Makler geltend machen könnten.




Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
Tel. 140240 o. 140241

Nachfrage
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Grundlage für die Maklerprovision ist die vereinbarte Netto-Kaltmiete. Diese wurde um 200,-- Euro gekürzt, da die Wohnfläche falsch angegeben wurde (um mehr als 10% geringer). Damit ergibt sich doch auch eine neue Berechnungsgrundlage, oder ??

Im Exposée weist der Makler darauf hin, daß die Angaben auf Auskunft Dritter beruhen und er keine Haftung übernimmt.

Vielen Dank

Rückantwort
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Sofern der Makler ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die Angaben auf der Auskunft Dritter (also des Vermieters) beruhen, ist der Makler leider aus der Haftung heraus.

Den Provisionsanspruch werden Sie hier voraussichtlich leider nicht kürzen können.

Nachfolgend habe ich Ihnen einen interessanten Link zu einer Besprechung eines Urteils in einem ähnlichen Fall beigefügt:

http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/meldungen/M68-Urteil-des-OLG-Frankfurt-M---Makler-haftet-nicht-f%FCr-Falschangaben-im-Expos%E9.php


Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
Tel. 140240 o. 140241

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