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Kategorie: Mietrecht

Frage: Kündigungsfrist

Gefragt am 13.12.2011 09:01 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1020

Hallo,
wir haben gestern den 12.12.2011 unsere Wohnung kündigen
wollen.In unserem Mietvertrag steht:Es kann von jedem Teil
spätestens am 3.Werktag eines Kalendermonates für den
letzten Tag des übernächsten Kalendermonates gekündigt
werden.Wir dachten,das wäre der 1.03.Unser Vermieter sagt
nun wir müssten den März auch noch bezahlen.Welches Datum
stimmt nun?Danke für die Antwort!
Mit freundlichem Gruß

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Antwort

Beantwortet von Jan Wilking (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Ihr Vermieter hat leider Recht. Die Regelung in Ihrem Mietvertrag, die der gesetzlichen Regelung in § 573c BGB entspricht, sieht eine (knapp) dreimonatige Kündigungsfrist vor. Eine Kündigung zum Termin Ende Februar (=Ablauf des übernächsten Monats) wäre nur möglich gewesen, wenn Sie innerhalb der ersten drei Werktage des Dezembers gekündigt hätten. Ihre gestrige Kündigung war somit verspätet, so dass das Mietverhältnis durch die Kündigung erst Ende März beendet wird.
Es bleibt daher nur eine Einigung mit dem Vermieter über eine frühere Aufhebung oder einen Nachmieter, der die Wohnung zum 01.03. bezieht, um der Mietzahlung auch für den März zu entgehen.


Es tut mir leid, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können. Ich hoffe aber, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

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