Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"

Führt die Stilllegung einer Fahrstuhl-Etage zu einer Ausnahme bei der Kostenumlage?

Gefragt am 27.11.2011
20:02 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4555

 

Wir sind Wohnungs-Eigentümer in einem Mehrparteinhaus. Wir wohnen in der 1. Etage und nutzen den Fahrstuhl nie. Der Fahrstuhl verursacht allerdings sehr hohe Kosten.

Jetzt kam uns die Idee, dass man ja die 1. Etage im Fahrstuhl stillegen könnte. Dann müssten wir doch eigentlich so behandelt werden wie die Erdgeschoss-Eigentümer und von der Umlage der Kosten ausgenommen werden.

Nun die Frage:
Hätten wir ein Recht, so vorzugehen?
Die Kosten für die Deaktivierung der 1. Etage würden wir natürlich übernehmen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.11.2011
20:02 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 27.11.2011
20:52 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 27.11.2011 20:52 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4555

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Aufzugskosten sind Kosten der Gemeinschaft gemäß § 16 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und sind daher entsprechend den Miteigentumsanteilen unter allen Wohnungseigentümern aufzuteilen. Dies hat zur Folge, dass grundsätzlich alle Miteigentümer an den Kosten unabhängig davon beteiligt werden, ob sie den Fahrstuhl tatsächlich nutzen oder nicht. Unerheblich ist hierbei auch, dass einzelne Eigentümer keinen persönlichen Nutzungsvorteil haben - etwa bei Eigentümern von Erdgeschosswohnungen oder wenn nicht alle Gebäudeteile einer Wohnanlage mit einem Aufzug versehen sind (vgl ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 9 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung