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Eigenbedarf

Gefragt am 04.06.2011
11:17 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4279

 

Am 01.11.06 haben wir einen Hamburger Standardmietvertrag auf unbestimmte Zeit mit zwei berufstätigen Lebenspartnern (ohne Kinder) abgeschlossen. Sie haben unsere Doppelhaushälfte in 22869 Schenefeld (Schleswig- Holstein) gemietet. Ihnen wurde bei Abschluss gesagt (nicht schriftlich), dass wir nach ca. 6 - 8 Jahren wieder zurück ziehen wollen. Wir wollen den Mietern jetzt die bevorstehende Kündigung mitteilen, damit sie rechtzeitig eine Ersatzimmobilie finden können. Die Kündigung soll mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten ausgesprochen werden, damit wir im nächsten Frühjahr einziehen können. Wie muß die Kündigung formuliert sein, damit sie rechtlichen Bestand hat? Worauf müssen wir ggf. achten? Vielen Dank.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.06.2011
11:17 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 04.06.2011
16:09 Uhr

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Beantwortet am 04.06.2011 16:09 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4279

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn die Kündigung noch heute beim Mieter eingeht, wird sie zum 30. November wirksam. Wenn Die Kündigung erst Morgen oder später beim Mieter eingeht, wird sie erst zum 31.12. wirksam.

Sie sollten zunächst darauf achten, dass Sie den Zugang der schriftlichen Kündigung beweisen können.
Hierzu gibt es die Möglichkeit, die Kündigung im Beisein von Zeugen an den Mieter zu übergeben bzw. in dessen Briefkasten einzuwerfen, ein Einschreiben mit Rückschein zu versenden oder die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.

Zeugen sollten lesen, was Sie schreiben und in den Briefumschlag legen. Dann sollten diese Zeugen bis zur Abgabe des Einschreibens bei der Post bzw ...



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