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Kategorie: Medienrecht

Frage: Fotografieren von Privatpersonen

Gefragt am 24.08.2011 12:54 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Fotografieren von Privatpersonen , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Ist es nach aktueller Rechtslage erlaubt, an einer S-Bahn-Haltestelle ganz unauffällig die Beine einer Person zu fotografieren, ohne sich deren Einverständnis zu holen? Die Bilder werden nicht veröffentlicht, werden nicht Dritten zugänglich gemacht und die fotografierten

Ist es nach aktueller Rechtslage erlaubt, an einer
S-Bahn-Haltestelle ganz unauffällig die Beine einer Person zu
fotografieren, ohne sich deren Einverständnis zu holen? Die
Bilder werden nicht veröffentlicht, werden nicht Dritten
zugänglich gemacht und die fotografierten Beine haben eine allgemeine Gestaltung, ohne offensichtliche Identifikations-merkmale.
Falls andere zufälig das Fotografieren beobachten, dürfen
diese die Löschung des Bildes fordern?
Im Internet kursieren leider sehr widersprüchliche Meinungen
zu diesem Thema.

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Sofern Sie diese Aufnahmen zu privaten Zwecken machen, kann lediglich der „Inhaber“ der Beine Ihnen dies untersagen.

Unter Umständen kann die betroffene Person auch Anzeige gegen Sie erstatten.

Sofern Sie diese Aufnahmen heimlich anfertigen und nur zu privaten Zwecken verwenden, ist das zwar moralisch bedenklich und ggf. auch verwerflich, aber rechtlich nicht angreifbar.

Sofern jemand das Fotografieren beobachtet, kann diese Person keinen Löschungsanspruch geltend machen.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

Nachfrage
Sehr geehrter Herr Schwerin,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider fällt sie
ziemlich widersprüchlich aus:

Sofern Sie diese Aufnahmen zu privaten Zwecken machen,
kann lediglich der „Inhaber“ der Beine Ihnen dies
untersagen.
Unter Umständen kann die betroffene Person auch Anzeige
gegen Sie erstatten.

D.h. bei privaten Zwecken bin ich "rechtich angreifbar"!

Sofern Sie diese Aufnahmen heimlich anfertigen und nur zu privaten Zwecken verwenden, ist das zwar moralisch
bedenklich und ggf. auch verwerflich, aber rechtlich
nicht angreifbar.

D.h. wiederum bei privaten Zwecken bin ich "rechtlich nicht angreifbar".

Daher nochmal die Frage: mache ich mich in irgendeiner Form
strafbar (kann ich angezeigt werden), wenn ich unauffällig
und ohne um Erlaubnis zu fragen an einer S-Bahn-Haltestelle
die Beine (ohne Erkennungsmerkmale)einer Person
fotografiere, genau wie im beigefügten Bild? Es geht nur um
die Handlung des Fotografierens (für eine rein private
Betrachtung ohne Beteiligung Dritter).

Danke und Gruß
T.C.

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Der Unterschied in meiner Antwort bestand darin, dass Sie rechtlich nicht angreifbar sind, wenn Sie es heimlich machen und niemand die Sache mitbekommt.

Man kann hier nicht eindeutig ja oder nein sagen.

Es wird Menschen geben, die fühlen sich durch solch ein Verhalten "beleidigt" und können Anzeige erstatten.

Anderen wird es egal sein.

Im Ergebnis sollten Sie als auf der Hut sein, da Sie sich durchaus rechtlich angreifbar machen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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