Kategorie: Medienrecht |
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Frage: Fotografieren von Privatpersonen |
| Gefragt am 24.08.2011 12:54 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
Ist es nach aktueller Rechtslage erlaubt, an einer |
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Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt: Sofern Sie diese Aufnahmen zu privaten Zwecken machen, kann lediglich der „Inhaber“ der Beine Ihnen dies untersagen. Unter Umständen kann die betroffene Person auch Anzeige gegen Sie erstatten. Sofern Sie diese Aufnahmen heimlich anfertigen und nur zu privaten Zwecken verwenden, ist das zwar moralisch bedenklich und ggf. auch verwerflich, aber rechtlich nicht angreifbar. Sofern jemand das Fotografieren beobachtet, kann diese Person keinen Löschungsanspruch geltend machen. Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen. Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen. Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich. Mit freundlichen Grüßen Steffan Schwerin Rechtsanwalt Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin Golmsdorfer Str. 11 07749 Jena Tel.: 03641 801257 Fax: 032121128582 Email: raschwerin@raschwerin.de Internet: www.jena-rechtsberatung.de
Nachfrage Rückantwort |
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