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Fotografieren von Privatpersonen

Gefragt am 24.08.2011
12:54 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4074 | Bewertung 5/5

 

Ist es nach aktueller Rechtslage erlaubt, an einer
S-Bahn-Haltestelle ganz unauffällig die Beine einer Person zu
fotografieren, ohne sich deren Einverständnis zu holen? Die
Bilder werden nicht veröffentlicht, werden nicht Dritten
zugänglich gemacht und die fotografierten Beine haben eine allgemeine Gestaltung, ohne offensichtliche Identifikations-merkmale.
Falls andere zufälig das Fotografieren beobachten, dürfen
diese die Löschung des Bildes fordern?
Im Internet kursieren leider sehr widersprüchliche Meinungen
zu diesem Thema.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.08.2011
12:54 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 24.08.2011
13:02 Uhr

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Beantwortet am 24.08.2011 13:02 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4074 | Bewertung 5/5

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Medienrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Sofern Sie diese Aufnahmen zu privaten Zwecken machen, kann lediglich der „Inhaber“ der Beine Ihnen dies untersagen.

Unter Umständen kann die betroffene Person auch Anzeige gegen Sie erstatten.

Sofern Sie diese Aufnahmen heimlich anfertigen und nur zu privaten Zwecken verwenden, ist das zwar moralisch bedenklich und ggf. auch verwerflich, aber rechtlich nicht angreifbar ...



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