Kategorie: Markenrecht |
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Frage: Produkte veredeln |
| Gefragt am 30.03.2011 23:38 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1020 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Stefan Steininger (Profil ansehen)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Online-Anfrage möchte ich auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten: Um geschützte Werke zu sein, müssten die Steine eine sog. Schöpfungshöhe haben, also ein deutliches Produkt einer gesonderten Schöpfung sein. Dies scheint mir bereits nicht gegeben zu sein. Darüber hinaus erwerben Sie die Steine, so dass zumindest das Nutzungsrecht auf Sie über geht. Damit können Sie Ihre Figuren bauen und verkaufen, denn Einschränkungen im Nutzungsrecht (falls überhaupt ein Schutz bestehen würde) ist nicht ersichtlich. Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Stefan Steininger Rechtsanwalt www.anwalt-for-you.de |
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