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Kategorie: Internet-,Computerrecht

Frage: Werben für Medikamente

Gefragt am 14.02.2011 18:44 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1018

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte auf einer Internetseite Links und Beschreibungen zu Medikamenten im Ausland (z.B. in den USA) setzen. Ferner möchte ich die Versandkosten, die Versanddauer etc. nach Deutschland nennen.
Die Seite soll wie ein Vergleich zwischen den Kosten in Deutschland und den Kosten im Ausland aufgebaut werden.

Verstoße ich mit diesem Vorhaben gegen geltendes Recht?

Falls eine Umsetzung möglich ist, was sollte ich in die Nutzungsbedingungen und in den Haftungsauschschluss schreiben?

Was gilt für Meikamente, die in Deutschlan verschreibungspflichtig sind, im Ausland aber nicht?

Sollte den Nutzungsbedinungen erst zugestimmt werden müssen (z.B. mit einer PHP-Checkbox), um die Seite betreten und nutzen zu können?

Wie ist die Lage bei verschreibungspflichtigen Medikamenten?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Vergleichende Werbung ist zulässig,solange diese sachlich und objektiv ist.

Sie sollten aber nicht auf Internetseiten verlinken,auf denen die Kunden direkt rezeptfrei Medikamente erhalten können,die Hierzulande verschreibungspflichtig sind.

Nutzungsbedingungen/Einen Haftungsausschluss kann ich Ihnen an dieser Stelle leider nicht nennen,da ich hierzu das gesamte Geschäftskonzept kennen müsste.Gerne wäre ich Ihnen aber bei der Erstellung rechtssicherer AGB im Rahmen einer gesonderten Mandarierung behilflich.

Die Kunden müssten die Nutzungsbedingungen übrigens vorher akzeptieren,Ihre Idee insoweit war also schon richtig.

Mit freundlichem Gruß

Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

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