Kategorie: Internet-,Computerrecht |
|---|
Frage: Werben für Medikamente |
| Gefragt am 14.02.2011 18:44 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1018 |
|
Sehr geehrte Damen und Herren, |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Vergleichende Werbung ist zulässig,solange diese sachlich und objektiv ist. Sie sollten aber nicht auf Internetseiten verlinken,auf denen die Kunden direkt rezeptfrei Medikamente erhalten können,die Hierzulande verschreibungspflichtig sind. Nutzungsbedingungen/Einen Haftungsausschluss kann ich Ihnen an dieser Stelle leider nicht nennen,da ich hierzu das gesamte Geschäftskonzept kennen müsste.Gerne wäre ich Ihnen aber bei der Erstellung rechtssicherer AGB im Rahmen einer gesonderten Mandarierung behilflich. Die Kunden müssten die Nutzungsbedingungen übrigens vorher akzeptieren,Ihre Idee insoweit war also schon richtig. Mit freundlichem Gruß Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht!
