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Kategorie: Internet-,Computerrecht

Frage: Urheberrecht

Gefragt am 23.12.2009 11:13 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1020

Guten Tag,

beim Aufbau unseres Online-Shops möchte ich als Hintergrundbild einen kleinen Ausschnitt aus einer Seekarte abfotografieren und in dieses Foto einen Werbetext einfügen.

Meine Frage: Darf ich dieses selbst erstellte und durch Text abgeänderte Bild (Foto) als Gestaltungselement in unseren Shop hochladen oder riskiere ich hier eine Abmahnung wg. Urheberrechtsverletzung ?

Freundliche Grüße von der Ostsee

Günter Oster
osterguenter@aol.com

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Antwort

Beantwortet von Michael Vogt (Profil ansehen)

Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Durch die beabsichtigte Vorgehensweise gehen Sie meines Erachtens leider ein erhebliches Abmahnrisiko ein.

So stehen auch Landkarten geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes dar.

Diese geschützten Werke dürfen ohne Zustimmung des Urhebers weder vervielfältigt, verbreitet oder ausgestellt werden.

Hierzu zählt auch das Abfotografieren und anschließende Veröffentlichen im Internet.

Dementsprechend möchte ich Ihnen dringend empfehlen, vor der Veröffentlichung der abphotographierten Karte eine entsprechende Zustimmung beim Inhaber des Urheberrechts einzuholen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.

Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und frohe Feiertage und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


RA Michael Vogt

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