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Kategorie: Internet-,Computerrecht

Frage: Unerlaubte Mailwerbung

Gefragt am 27.09.2011 16:54 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1017

Sehr geehrte Damen und Herren, geade kam mit der Post eine Kostennote + Unterlassungserklärung.
Begründung:
Wir haben an eine Firma, die in der gleichen Branche wie wir ist, ein Vertriebsangebot gesendet.
Die Mailadresse hatten wir aus verschiedenen, frei zugänglichen Internetverzeichnissen ( z.B. Branchenbuch ).
Stellt dies eine "unerlaubte eMail Werbung" dar?
Herzlichen Dank.

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Antwort

Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

nach § 7 II Nr. 3 UWG liegt eine unzumutbare Belästigung vor, wenn bei Werbung unter Verwendung elektronischer Post, keine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt.

Sie haben ein Vertriebsangebot gesendet. Dies ist Werbung.

Sie haben die E Mail für die Werbung verwendet. Dies ist eine elektronische Post.

Wenn Sie von der anderen Firma keine ausdrückliche Einwilligung eingeholt haben, muss ich Ihre Frage leider mit ja beantworten.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt

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