Kategorie: Internet-,Computerrecht |
|---|
Frage: Unerlaubte Mailwerbung |
| Gefragt am 27.09.2011 16:54 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1017 |
|
Sehr geehrte Damen und Herren, geade kam mit der Post eine Kostennote + Unterlassungserklärung. |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
nach § 7 II Nr. 3 UWG liegt eine unzumutbare Belästigung vor, wenn bei Werbung unter Verwendung elektronischer Post, keine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt. Sie haben ein Vertriebsangebot gesendet. Dies ist Werbung. Sie haben die E Mail für die Werbung verwendet. Dies ist eine elektronische Post. Wenn Sie von der anderen Firma keine ausdrückliche Einwilligung eingeholt haben, muss ich Ihre Frage leider mit ja beantworten. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Müller Rechtsanwalt |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht!
