Kategorie: Internet-,Computerrecht |
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Frage: Rückgaberecht bei B-Ware |
| Gefragt am 09.12.2011 23:03 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
das 14tägige Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312d BGB) läßt sich auch bei B Ware nicht ausschließen. Hier ist es am besten, wenn Sie bereits auf Ihrem Acount auf der Plattform darüber informieren, warum Sie die Ware als B Ware verkaufen. Eine schlechte Bewertung durch den Käufer dürfte dann nicht gerechtfertigt sein, allerdings sind die Bewertungen bei Ebay nicht unbedingt immer objektiv. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Käufer eine schlechte Bewertung auch dann abgeben, wenn dies eigentlich nicht gerechtfertigt ist. Dieses Problem existiert aber nicht nur bei B Ware. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Müller Rechtsanwalt |
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