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Rückgaberecht bei B-Ware

Gefragt am 09.12.2011
23:03 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4697

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe Ware aus dem Ausland die ich dann über verschiedene Vertriebskanäle verkaufe. Nun habe ich neulich Artikel ( es handelt sich um Heimtextilien wie z.B. Kissenhüllen usw. ca. 15000 Stück ) erhalten, die nicht ganz sauber verarbeitet wurden d.h. auf manchen Artikeln kann man Nahtfehler entdecken, nichts richtig gravierendes eigentlich jedoch auch nicht 1A Ware. Der Hersteller hat mir für diese Artikel den Preis auf ein minimum gesenkt so das ich diese nicht wieder zurücksenden musste.

Da wir einen gut besuchten Account auf der Plattform Ebay haben würde ich diese Artikel gerne als B-Ware verkaufen, hier stellen sich für mich zwei Fragen.

1. Kann ein Kunde eine negative Bewertung abgeben weil der Artikel über kleine Nahtfehler verfügt, obwohl wir die Artikel deutlich als B-Ware und zu einem sehr günstigen Preis verkaufen ?

2. Wie sieht es mit dem Rückgaberecht aus, gibt es eine Möglichkeit das Rückgaberecht für solche Artikel aufzuheben ?

Ich würde gerne diese Punkte vor meinem Verkauf klären um ein Risiko von Negativen Bewertungen vorzubeugen und um meine Preise richtig zu kalkulieren.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.12.2011
23:03 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 09.12.2011
23:41 Uhr

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Beantwortet am 09.12.2011 23:41 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4697

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Internet-,Computerrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

das 14tägige Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312d BGB) läßt sich auch bei B Ware nicht ausschließen. Hier ist es am besten, wenn Sie bereits auf Ihrem Acount auf der Plattform darüber informieren, warum Sie die Ware als B Ware verkaufen ...



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