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Kategorie: Internet-,Computerrecht

Frage: Gewinnspielauslobung im Internet

Gefragt am 27.09.2010 20:40 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1019

Guten Abend,

wir betreiben eine Website und möchten ein Gewinnspiel unter allen Käufern eines bestimmten Zeitraums veranstalten.
Auf unserer Website gibt es drei Zahlungsarten: Überweisung, Lastschrift und Paypal.

Nun die Frage:
Kann man die Teilnehmer des Gewinnspiels auf den Personenkreis beschränken, der via Überweisung oder Paypal bezahlt?
Der Grund für die Frage ist die Vermutung, dass es sein könnte, dass Personen am Gewinnspiel teilnehmen, dann aber später, falls nicht der Gewinner, den Betrag vorsätzlich zurückbuchen.
Daher wäre es uns ein Anliegen, die Teilnehmer unmittelbar an die Zahlungsart zu koppeln.
Ist dies rechtlich möglich und wenn ja wie?

Vielen Dank

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Grundsätzlich kann man so vorgehen.

Es wäre dann in den AGB eine entsprechende Klausel zu dem Gewinnspiel aufzunehmen.

Das Vorgehen könnte zwar wettbewerbsrechtlichen Bedenken begegnen.

Dem steht hier aber entgegen, dass man die begrenzte Teilnehmerzahl mit den Zahlungsarten gut begründen kann.

Allerdings kann man auch alle Zahlungsarten einbeziehen und dann den Gewinn erst ausschütten, wenn die Rückbuchungsfrist von 6 Wochen vorbei ist.

Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

raschwerin@raschwerin.de

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