Kategorie: Insolvenzrecht |
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Frage: Verjährungsfristen |
| Gefragt am 28.02.2011 20:09 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1018 |
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Bewertung: 4,3 (von 5 Sternen)
Wie lange ist die Verjährungsfrist bei einer Insolvenz wenn der Insolvente während der Wohlverhaltensphase verstorben ist und es Erben gibt.? Finanzamt als Gläubiger des Insolventenerblassers? |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender ,
vielen Dank für Ihre Anfrage . Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten: Zunächst einmal geklärt werden, um was für eine Art von Forderungen es sich handelt. Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass sich jemand Forderungen des Finanzamts gegenüber dem insolventen Erblasser meinen. Normale Steuerschulden (also wenn es beispielsweise nicht um Steuerhinterziehung geht) verjähren grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren. Wichtig zu wissen ist, dass durch die Einleitung des Insolvenzverfahrens die Verjährung gehemmt ist, sofern das Finanzamt diese Forderungen ordnungsgemäß angemeldet hat. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagabend und einen guten Wochenstart! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Stresemannstr. 46 27570 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Fax.0471/140244
Nachfrage Rückantwort |
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