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Kategorie: Insolvenzrecht

Frage: Quelle

Gefragt am 16.12.2009 22:23 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1017

Wie Sie bestimmt mitbekommen haben, ist Quelle in die Insolvenz gegangen und musste seine Ware komplett verkaufen. also habe ich mir natürlich zu den billigen preisen etwas bestellt, jedoch nicht bekommen. dies habe ich quelle bereits geschrieben. diese wollen jedoch das geld haben + eine mahngebühr von 5€. muss ich dies zahlen, obwohl ich nie eine ware erhalten habe?? melden tut sich bei quellen auch niemand mehr. wenn ich jetzt jedoch einen rechtsanwalt einschalte müsste ich noch mehr zahlen. gibt es eine billige variante an die ware zukommen bzw nicht zahlen zu müssen??
vielen dank
gruß Brigitte

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Sie müssen hier die Rechnung für die bestellte Ware nicht bezahlen, soweit Sie die Ware nicht erhalten haben.

Insbesondere sind hier keine Mahngebühren zu zahlen.

Sie sollten Quelle per Einschreiben anschreiben und zur Lieferung der Ware auffordern und mitteilen, dass auch der Kaufpreis erst nach Wareneingang gezahlt wird.

Sollte Quelle eine weitere Mahnung senden oder Mahnbescheid beantragen, legen Sie dagegen einfach Widerspruch ein.

Zur Zeit hilft hier leider nur abwarten. Quelle ist mit der Insolvenz völlig überfordert und kommt mit der Auslieferung nicht hinterher.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de

Internet: www.raschwerin.de

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