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Gläubiger-Forderung während einer Insolvenz

Gefragt am 13.10.2009
12:20 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4483

 

Wenn der Schuldner einen Gläubiger nicht auf die Insolvenz-Gläubigerliste gesetzt hat, kann dieser dann seine Forderung während der laufenden Insolvenz einfordern bzw. einklagen?

Ich bitte um schnellstmögliche Antwort, da ein aktueller Mahnbescheid vorliegt.

Mit freundlichem Gruß

Helmut Perlick

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.10.2009
12:20 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 13.10.2009
12:58 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 13.10.2009 12:58 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4483

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Insolvenzrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellte Frage sehr gerne zusammenfassend wie folgt:

Während des laufenden Insolvenzverfahrens sind einzelne Zwangsvollstreckungen generell gem. § 89 der Insolvenzordnung unzulässig. Dies bedeutet, dass aus einem Titel, wie etwa einem Vollstreckungsbescheid oder einem Gerichtsurteil nicht gegen den Insolvenzschuldner vollstreckt werden kann.

Somit wird der Gläubiger vorliegend die Forderung nicht einklagen und anschließend durchsetzen können ...



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