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Zugewinnausgleich

Gefragt am 18.09.2013
16:32 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2511

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 2/13 geschieden,möchte das Haus übernehmen u.benötige dazu unbedingt den Zugewinnausgleich. Meine Anwältin rät mir plötzlich vom gerichtl. Verfahren ab, da ich zu wenig Indizien hätte u.wegen zu hoher Prozeß-u.Anwaltskosten. Sie rät mir seit gestern eine Vollfinanzierung, was für mich undenkbar ist. Mein Plan seit eineinhalb Jahren ist, ihn mit dem Zugewinn auszubezahlen.

Da mein geschied. Mann (er ist eine \\\"sehr harte Nuss\\\")bisher nur Schulden angibt, meint sie, dass letztendlich ich Zugewinn bezahlen müßte. Das verstehe ich schon. Doch sind mir namentl.Banken (Kopien liegen vor) und noch eine Lebens-Versicherung (Kopie von Police liegt vor) von ihm bekannt, auf die er gar nicht eingeht und habe einen Anruf von einer Kantonalbank aus der Schweiz wg.einer Auszahlung erhalten! Wie kann man dies nur mit Datum und Uhrzeit nachweisen?

Muß ich ihn für dieses gerichtliche Verfahren wirklich polizeilich anzeigen?Überprüft das Gericht die Angaben und forscht nach?Ist es aussichtsreich, in einem solchen Fall auf Zugewinn zu klagen?

Ist evtl. ein Anwaltswechsel ratsam,falls sie sich ihm nicht (mehr) gewachsen fühlt? Wie geht so etwas vor sich - auch wg.der vielen Unterlagen, die sie von der ganzen Angelegenheit hat? MfG u. bestem Dank

Mit

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.09.2013
16:32 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 18.09.2013
16:34 Uhr

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Beantwortet am 18.09.2013 16:34 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2511

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

soll Ihre Frage nach dem Schweizer Recht beantwortet werden oder welche Rolle spielt die Kantonalbank aus der Schweiz?

Vielen Dank ...



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