Kategorie: Familienrecht |
|---|
Frage: Wohnrecht auf Lebenszeit |
| Gefragt am 22.07.2010 21:54 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031 |
|
Bewertung: 4,7 (von 5 Sternen)
Meine Tante und mein vor 3 Jahren verstorbener Onkel haben einer von 2 leiblichen Töchtern eine Eigentumswohnung finanziert. Die begünstigte Tochter steht im Grundbuch und es wurde mündlich vereinbart, dass die Eltern auf Lebenszeit Wohnrecht erhalten und betreut werden. |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
das Wohnrecht zählt zu den beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten und ist nach § 1092 BGB nicht übertragbar. Sein genauer Inhalt ist in § 1093 BGB festgelegt. In Absatz 2 dieses § ist abschließend aufgeführt, wen der Inhaber des Wohnrechts in die Wohnung aufnehmen darf. Das Recht zur Vermietung ist vom Wohnrecht nicht umfaßt. Wenn Ihre Tante auch das Recht zur Vermietung hätte haben wollen, hätte statt des Wohnrechts ein Nießbrauch vereinbart werden müssen. Zudem ist eine nur mündliche Vereinbarung nach § 125 BGB nichtig. Daher ist die Weigerung der 1. Tochter rechtmäßig. Im Anhang finden Sie den Wortlaut des § 1093 BGB. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Müller Rechtsanwalt Anhang § 1093(1) Als beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Auf dieses Recht finden die für den Nießbrauch geltenden Vorschriften der §§ 1031, 1034, 1036, des § 1037 Abs. 1 und der §§ 1041, 1042, 1044, 1049, 1050, 1057, 1062 entsprechende Anwendung. (2) Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen. (3) Ist das Recht auf einen Teil des Gebäudes beschränkt, so kann der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitbenutzen.
Nachfrage Rückantwort |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht!
| Bewertung | ||
|---|---|---|
| 3. Wie empfehlenswert ist der Rechtsanwalt? |
|
5,0 |
| 2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Rechtsanwalts? |
|
5,0 |
| 1. Wie hilfreich war die Antwort des Rechtsanwalts? |
|
4,0 |
