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Kategorie: Familienrecht

Frage: Während Ehe-Trennungszeit

Gefragt am 26.09.2009 10:21 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1019
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Während Ehe-Trennungszeit , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Sehr geehrter Herr Schwerin, ich hoffe, Sie können mir sehr behilflich sein. Kurz Info, ich bin Gehörlos und habe Probleme damit wegen meiner Formulierung,ich hoffe Sie verstehen es trotzdem mit meinen Schreiben. Es handelt sich um meinen Freund der kürzlich mit seiner Ehefrau g

Sehr geehrter Herr Schwerin,

ich hoffe, Sie können mir sehr behilflich sein. Kurz Info, ich bin Gehörlos und habe Probleme damit wegen meiner Formulierung,ich hoffe Sie verstehen es trotzdem mit meinen Schreiben.

Es handelt sich um meinen Freund der kürzlich mit seiner Ehefrau getrennt hat und er hat 2 Töchter 12 und 10 Jahre alt. Seine Ehe lief seit 5 Jahre nicht gut. Zunächst hatten wir 1 Jahr lang heimliche Affäre und Liebhaber gehabt und habe sehr viel akzeptiert für ihn, seit 12.Juli.2009 sind wir fest zusammen,da er nicht länger aushalten kann und seine Ehe steht tiefe Krise,weil seine Frau sich nur betrinkt und mühelos um ihre Kinder zu kümmern und er ist in Vollzeit Beschäftigung. Er hat Rechtsanwalt eingeschaltet und auch Jugendamt, dass heisst im Gesetz her muss die beiden 1 Jahr lang getrennt bleiben. Mein Hauptproblem ist, mein Freund meinte, dass wir noch nicht veröffentlich dürfen z.B. beim Gericht und Anwalt, dass er eine neue Freundin hat und besteht ein Gefahr, weil er kämpft um das Sorgerecht der Kinder. Die beiden Kinder wissen, dass er eine neue Freundin hat und die beiden Kinder mögen mich sehr gerne, aber die Kinder schweigen und erzählt nicht weiter. Er besucht mich regelmäßig und er übernachtet manchmal 1 Tag bei mir, wenn die beiden Kinder vorhaben oder bei Ihre Oma aufhalten. Wir lieben uns sooo sehr und ich helfe ihm auch soweit ich kann.

Aber eins möchte ich wissen, warum dürfen wir nicht veröffentlich, dass wir zusammen gehören und warum besteht in Gefahr, das verstehe ich nicht??? Wie lange muss ich noch aushalten um unsere Beziehung Geheim zu halten??? Er und ich leiden darunter, weil wir verheimlichen müssen und wir haben kein Freiraum, das quält uns. Können Sie mir vielleicht erklären??? Worauf muss ich achten??? Ab wann dürfen wir veröffentlichen???

Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte Fragestellerin,

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Ich konnte den Sachverhalt problemlos lesen und aufnehmen. Insoweit brauchen Sie sich keine Sorgen machen.

Ich darf insoweit kurz zusammenfassen: Sie sind mit Ihrem Freund zusammen. Dieser ist noch verheiratet und hat mit der Ehefrau zwei Kinder. Nunmehr leben die Eheleute in Trennung und Scheidung. Sie machen sich Sorgen, dass Ihre Beziehung nicht „auffliegen darf.“

Dies kann ich insoweit nicht nachvollziehen. Es steht hier der Scheidung und auch der Folgesache Sorgerecht für die Kinder nicht im Weg, wenn der Mann bereits wieder eine Beziehung hat.

Sie müssen daher nicht geheimhalten, dass Sie und Ihr Freund in einer Beziehung sind. Sie sollten dies mit Ihrem Freund besprechen und dann spricht nichts dagegen, die Beziehung auch öffentlich zu leben.

Es gibt hier keine gesetzliche Regelung und keine entsprechende Rechtsprechung die besagt, dass man keine neue Beziehung haben darf.

Sie sollten vielleicht nicht unbedingt veröffentlichen, dass die Beziehung schon als Affäre bestand. Aber aktuell besteht kein (rechtlicher) Anlass, die Beziehung geheimzuhalten.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: steffan.schwerin@hotmail.de

Internet: www.rechtsanwaltskanzlei-steffan-schwerin.de

Nachfrage
Entschuldigung nochmal wegen der Nachfrage.

Natürlich mache ich mir sorgen. Ich meine, mein Freund ist noch nicht geschieden leben aber seine noch Ehefrau getrennt und wir sind eng zusammen, deswegen hat er Angst das Sorgerecht der Kinder zu verlieren, weil er eine neue Beziehung hat. Er hat seine noch Ehefrau gestanden und sie wird gegen ihn aussagen vor Gericht. Vorallem macht er sich sorgen wegen das Jugendamt wegen neue Beziehung.

Eine ganz wichtige Frage, dürfen wir mit seine Kinder gemeinsam ausgehen wie z.B. gemeinsam Schwimmen gehen oder in die Stadt usw. Auch wenn das Gericht und das Jugendamt erfährt, dass er mit mir gemeinsam mit seine Kinder unternehmen. Ich liebe seine Kinder so sehr und es macht mir auch Spass. Ehrlich habe große Angst, dass wir eventl. Fehler machen. Es handelt sich um wegen Gericht und das Jugendamt und das genau geht es mir nicht aus dem Kopf, weil mir sehr unklar ist. Die beiden Kinder habe ich gar kein Problem und umgekehrt ebenso.

Ehe ich vergesse, während der Trennungszeit lebt immer noch seine Ehefrau in dieselben Wohnung, selbstverständlich hat sie eine Wohnung gefunden, wann weiss ich nicht.

Nur eins weiss ich, ich darf nicht in seine Wohnung solange noch seine Frau da ist.

Bitte geben Sie mir genaue Informationen wie er und ich weitergehen soll und worauf dürfen wir machen und achten.

Entschuldigung, habe nicht die geringste Ahnung davon über unsere Beziehung, seine Kinder, Gericht und Jugendamt.

Nochmals vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Rückantwort
Sehr geehrte Fragestellerin,

gern beantworte ich Ihre Nachfragen wie folgt:

Ihr Freund wird nicht deshalb das Sorgerecht für die Kinder verlieren, nur weil er mit Ihnen zusammen ist. Es steht den Eheleuten / Partnern frei, sich einen neuen Partner zu suchen und eine neue Beziehung zu führen.

Was auch immer die Exfrau Ihres Freundes gegen ihn vor Gericht aussagen will, gibt nach dem geschilderten Sachverhalt keinen Anlass, sich Sorgen machen zu müssen um das Sorgerecht für die Kinder.

Wenn die Kinder bei Ihrem Freund sind, dürfen Sie selbstverständlich auch Kontakt mit Ihnen als neue Partnerin des Freundes haben. Sie dürfen mit den Kindern gemeinsam ausgehen usw.

Derzeit sind jedenfalls keine rechtlichen Anhaltspunkte ersichtlich, was hier dagegen stehen sollte.

Dass Sie nicht in die Wohnung des Freundes dürfen, solange die Exfrau dort noch wohnt, ist menschlich und juristisch nachvollziehbar und sollte von Ihnen akzeptiert werden.

Hinsichtlich des Sorgerechts und des Umgangs mit den Kindern sehe ich derzeit keine Probleme.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen, wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende und alles Gute für die Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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