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Unterhaltsverpflichtung vs Bagfög-Zahlung

Gefragt am 18.02.2011
12:39 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3800

 

Eine Bekannte von mir ist geschieden u arbeitslos. Der einzige Sohn, 22 Jahre, kein Einkommen, wohnt bei meiner Bekannten seiner Mutter und studiert BWL. Der Vater wurde vom Gericht verpflichtet für seinen Sohn 500 € Unterhalt zu zahlen. Jetzt hat der Sohn Bafög /Kredit für sein Studium beantragt und für eine begrenzte Zeit ca 300 €/mtl. bewilligt bekommen. Der Vater hat davon Kenntnis erlangt und kürzt seine Unterhaltszahlung um den Bafög-Betrag.

Ist das rechtens und vom Vater erlaubt. ?

Schliesslich ist Bafög letztlich nur ein langfristiger Kredit der vom Sohn später zurückgezahlt werden muss.
Dadurch würde der sohn dann nur die Unterzahlung/Verpflichtung von seinem Vater finanzieren!

Vielen Dank für Ihre prombte Antwort

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.02.2011
12:39 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 18.02.2011 13:04 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3800

Antwort unseres Experten

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Grundsätzlich ist der Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nachrangig gegenüber etwaigen Unterhaltsverpflichtungen, die zugunsten eines Auszubildenden bestehen. Nur wenn solche primären Unterhaltsleistungen nicht in Betracht kommen, steht dem Auszubildenden ein Anspruch auf BAföG zu ...



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