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unterhalt + versorgungsausgleich

Gefragt am 04.02.2010
14:35 Uhr | Einsatz: € 38,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4577 | Bewertung 4.3/5

 

Sehr geehrter Hr. Rechtsanwalt,

ich lebe seit einem Jahr von meinem Mann getrennt,mittlerweile hat er die Scheidung eingereicht.

Leider war es uns nicht möglich uns friedlich mit der Sache auseinanderzusetzten, da mein Mann es strikt verweigerte mit mir in kontakt zu treten, nachdem er mich verlassen hat.

Mehrmals habe ich versucht über meinen Anwalt mit ihm ( seiner Anwältin) Kontakt aufzunehmen,aber leider haben diese Briefwechsel nichts erreicht.


wir haben kein Vermögen, nur Schulden die auf meinen Namen lauten. Ich war während der Zeit der Ehe die Alleinverdienerin, mein Mann war erfolglos selbständig und ohne Einkommen.

Wir haben im Dez 99 geheiratet, keine Kinder.
Mein Mann hat mir den Haushalt nicht geführt,
ich habe die Buchhaltung seiner Firma übernommen.

Im Jan 09 ist mein Mann verreist und seit diesem Zeitpunkt haben wir keinen Kontakt mehr. bis auf ein paar emails wo er mir die Trennung bekannt gab.

Mein Mann lebt nun mit seiner neuen Freundin mehr oder weniger zusammen (was er aber offiziel bestreitet) und hat auch im ersten Schreiben Unterhalt gefordert, diesen Anspruch aber nie durchgesetzt.

Er hat nach wie vor kein Einkommen.

Nun meine Fragen:

1.Da wir uns nicht geeinigt haben, entscheidet nun das Gericht auch über den Unterhalt, oder muss er diesen beantragen?

2.Gibt es eine Möglichkeit den Versorungsausgleich zu umgehen? (Härtefall?)
Mein Mann hat für die Ehejahre keinen Rentanspruch erworben,er hat jedoch als Einzelkind ein Erbe zu erwarten.


mein Rechtsanwalt kann oder will mir diese Fragen einfach nicht klar beantworten.
vielen Dank für Ihre Mühen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.02.2010
14:35 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 04.02.2010
14:48 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 04.02.2010 14:48 Uhr | Einsatz: € 38,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4577 | Bewertung 4.3/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Zu 1.Da wir uns nicht geeinigt haben, entscheidet nun das Gericht auch über den Unterhalt, oder muss er diesen beantragen?

Das Gericht entscheidet hier grundsätzlich nur auf Antrag.

Zu 2.Gibt es eine Möglichkeit den Versorgungsausgleich zu umgehen?

Ja, es gibt eine solche Härtefallklause. Der Versorgungsausgleich kann ich dann ausgeschlossen werden, wenn die Durchführung des Versorgungsausgleichs grob unbillig wäre.

Nachfolgend habe ich Ihnen einige sehr interessante Links mit weiterführenden Informationen so zu diesem Thema beigefügt:


http://www ...



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