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Kategorie: Familienrecht

Frage: Unterhalt

Gefragt am 08.11.2011 16:09 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1019

Hallo!

Ich habe eine Frage zum Unterhalt...
Mein Mann hat ein Kind aus einer Beziehung vor unserer Ehe. Das Kind ist nun 14 Jahre alt. Seine Mutter ist seit vier Jahren wieder verheiratet und sie haben weitere Kinder bekommen...

Wir haben auch drei Kinder: 10 Jahre, 8 Jahre und 2 Jahre.

Es gibt ständig Streit wegen der Höhe des Unterhaltes für sein Kind.

Können Sie mir bitte weiterhelfen und uns den Unterhaltsbetrag nennen, den mein Mann tragen muss?

Wir haben seit 8 Jahren ein Eigenheim. Sein Gehalt liegt bei ca. 4.700,- Netto. Ich bin in Elternzeit.

Vielen Dank!

Grüße,
J.

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Nach der Düsseldorfer Tabelle müsste Ihr Mann für das 14-jährige Kind 540,50 Euro Unterhalt zahlen.

Dabei wird sein Gehalt berücksichtigt und die Tatsache, dass er insgesamt 4 Kindern zum Unterhalt verpflichtet ist.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

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