Kategorie: Familienrecht |
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Frage: Unterhalt |
| Gefragt am 08.08.2010 15:11 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1018 |
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Mein Ex und ich waren seit 1992 verheiratet,die Ehe ging 2007 in die Brüche,die Scheidung läuft einvernehmlich.Ich bin seit 1994 voll Erwerbsunfähig bis zum Rentenbeginn und beziehe eine kleine Rente.Den Unterhalt haben wir einvernehmlich auf monatl.650,00Euro festgelget und die wurde über einem Notar schriftlich festgelegt und von uns beiden unterschrieben.Mein Ex hat eine neue Frau an seiner Seite die noch in Minsk(Russland lebt).Er will sie ehelichen (wenn die Scheidung durch ist),damit sie hierbleiben kann.Er sagte mir das sie 3Jahre in Deutschland nicht arbeiten darf das wäre Gesetz.Meine Frage stimmt das????Bekomme ich dann trotzdem weiter meinen Unterhalt???Ich kann ja leider nicht mehr arbeiten gehen und brauche den Unterhalt,seine neue Partnerin ist gesund und kann arbeiten.Ich würde mich freuen,wenn sie mir eine Antwort zusenden können.Vielen Dank! |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrte Ratsuchende ,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage, die ich sehr gerne wie folgt beantworten möchte: Die Aussage mit den 3 Jahren ist so nicht zutreffend. Sofern Ihr Mann neu heiratet, kann er das nur, wenn die Frau die Voraussetzungen erfüllt, um hier eine Aufenthaltsgenehmigung auf Dauer zu erhalten. Eine solche Genehmigung geht zugleich mit einer Arbeitserlaubnis einher. Dies dauert alles die Zeit, welche die Behörde braucht, um die entsprechenden Anträge zu bearbeiten aber grundsätzlich keine 3 Jahre. Unabhängig davon (und das ist viel wichtiger), ist Ihr Exmann Ihnen grundsätzlich weiterhin zur Unterhaltszahlung verpflichtet, auch wenn er neu heiratet. Die Heirat als solche hat also grundsätzlich keine Auswirkungen auf seine Unterhaltsverpflichtungen Ihnen gegenüber. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben auch wenn ich es bedaure, Ihnen kein positiveres Ergebnis mitteilen zu können.. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagnachmittag! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax.0471/57774 |
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