Kategorie: Familienrecht |
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Frage: Umgang |
| Gefragt am 28.04.2011 12:31 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1019 |
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Sehr geehrter Herr Sehr geehrte Dame, |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage . Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten: 1.Meine Frage ist was ich jetzt machen soll muss ich die Kleine weiterhin zu den treffen bringen obwohl sie nicht möchte? Wenn ich Sie richtig verstanden habe , ist aktuell nicht das Hauptproblem, dass der Kindesvater keinen Kontakt haben möchte, sondern dass ihre Tochter voraussichtlich so weit entfremdet ist vom Kindesvater, dass sie von sich aus keinen Kontakt wünscht. Zwar hat der Kindesvater nach ihrer Schilderung nicht nur das Sorgerecht sondern auch ein Umgangsrecht, dieses darf aber in letzter Instanz nicht dazu führen, dass das Kind gegen seinen Willen zum Umgang gezwungen wird. Sinnvoll wäre es sich gegebenenfalls zusammen mit dem Kindesvater an das Jugendamt zu wenden und um Unterstützung zu bitten. Auch wäre meines Erachtens hier ein sehr wichtiger Schritt einen Kinderpsychologen einzuschalten, um zu versuchen das schlechte Verhältnis zum Vater aufzuarbeiten. Mit rechtlichen Mitteln wird man hier voraussichtlich nicht weiterkommen. 2.Ist die Meinung der Kleinen relevant? Wie bereits gesagt wird man die kleine in letzter Instanz nicht gegen ihren Willen zwingen können. Ihre Tochter hat hier also grundsätzlich ein Mitspracherecht. 3.Wie verhalte ich mich richtig gemäß meinen und ihren Pflichten sowie rechten? Sie verhalten sich hier schon völlig korrekt, indem sie den Kontakt zum Kindesvater zulassen und sich um einen vernünftigen Kontakt bemühen. Mehr kann man von ihnen eigentlich nicht erwarten. Sinnvoll wäre es wie bereits ausgeführt hier unbedingt einen Kinderpsychologen einzuschreiten, um das schwierige Verhältnis aufzuarbeiten. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Stresemannstr. 46 27570 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Fax.0471/140244 |
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