Kategorie: Familienrecht |
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Frage: Jugendamt Verleumdung vor Gericht |
| Gefragt am 11.05.2010 08:22 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022 |
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hiermit bitte ich um Rat. |
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Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
nach Ihrer Sachverhaltsschilderung hat der Mitarbeiter des Jugendamtes nur das weiter gegeben, was er von Ihrem Sohn gehört hat. Für eine Verleumdung wäre jedoch erforderlich, dass dieser Mitarbeiter weiß, dass dies falsch ist. Zudem gehört es zu dessen Aufgaben, dem Gericht zu schildern, welchen Eindruck er hatte. Zudem erwähnen Sie selber „dass was Eltern wie ein Klaps auf den Po sehen kann von Kinder anders aufgenommen werden". Damit kann wohl davon ausgegangen werden, dass es diesen „Klaps auf den Po" mal gegeben hat. Ein Strafantrag gegen den Mitarbeiter des Jugendamtes dürfte daher keine Erfolgsaussichten haben. Ein Ermittlungsverfahren, dass auf einen möglichen Strafantrag von Ihnen, gegen den Mitarbeiter eingeleitet wird, wird wohl schon nach kurzer Zeit wieder eingestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Müller Rechtsanwalt |
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