Kategorie: Familienrecht |
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Frage: Höhe Kindsunterhalt |
| Gefragt am 20.06.2009 18:57 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Beantwortet von Dr. Lars Nozar (Profil ansehen)
Hallo,
ich gehe davon aus, dass es sich um Kindesunterhalt handelt. Soweit es einen Unterhaltstitel (Jugendamtsurkunde, Vergleich oder Urteil des Familiengerichtes) gegen Sie gibt, können Sie diesen beim zuständigen Familiengericht abändern lassen, wenn Sie nicht mehr leistungsfähig sind. Dann schulden Sie derzeit keinen Unterhalt. Bei Vorliegen eines Unterhaltstitels häufen Sie ansonsten jeden Monat bei Nichtzahlung Unterhaktsschulden auf, auch wenn Sie tatsächlich nichts zahlen. Aber: Allerdings ist zu sagen, dass bezüglich der Unterhaltspflicht insofern strenge Anforderungen gestellt werden, als dass Sie auch "niedere" Arbeiten annehmen müssen und ein Wunsch Selbständigkeit da zurückstehen muß. Will sagen: Sie müssen auch eine neue Selbständigkeit unter Umständen aufgeben, wenn diese keinen Gewinn abwirft. Dann ist es Ihnen auch zuzumuten, andere Arbeiten (auch als Angestellter) auszuüben, um den Unteralt sicherzustellen. Ihre Ex meint wohl, dass Sie Ihre derzeitige Nichtleistungsfähigkeit quasi "verschuldet" haben (Aufgabe der altem Selbständigkeit und Aufnahme einer neuen - noch defizitären - Selbständigkeit) und dann wird in der Tat so getan, als könnten Sie noch zahlen und würden über dem Selbstbehalt verdienen. Man ignoriert dann insofern ihre derzeitige Situation und fingiert ein höheres Einkommen. Soweit es daher einen Unterhaltstitel gibt, lassen Sie diesen abändern. Am Besten mit anwaltlicher Hilfe. Ansonsten wird Ihre Ex wohl tätig werden und auch da müssen Sie beweisen, dass die wirtschaftlichen Bedingungen zu einer Aufgabe des ursprünglichen Gewerbebetriebes zwingend geführt haben und der neue Betrieb sich rechnet (zumindest nach einer Übergangsphase). Sie müssen beweisen im Prozess, dass Ihre derzeitige Leistungsunfähigkeit unverschuldet ist. Insbesondere wird ein Gericht Sie fragen, aus welchen Gründen die neue Selbständigkeit eingegangen wurde und warum ein Angestelltenverhältnis mit geregeltem Gehalt keine Alternative gewesen wäre. MfG und trotzdem einen schönen Sonntag Rechtsanwalt |
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