Frag einen Rechtsanwalt

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Familienrecht

Frage: Beleidigung

Gefragt am 22.08.2009 13:55 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1020
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Beleidigung , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Meine Nichte, beleidigt mich ohne ende übers internet bei wer kennt wen. ich habe dafür auch beweise,kann ich gegen sie eine anzeige machen obwohl sie erst 17 jahre alt ist. nd meine Frage können sie mich vertreten.

Meine Nichte,
beleidigt mich ohne ende übers internet bei wer kennt wen.
ich habe dafür auch beweise,kann ich gegen sie eine anzeige machen obwohl sie erst 17 jahre alt ist.
nd meine Frage können sie mich vertreten.

Weitere Fragen zum Thema "Familienrecht" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht!
Antwort

Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)

Sehr verehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

eine Anzeige ist möglich, auch wenn der vermutliche Täter noch nicht volljährig ist.

Grundsätzlich richtet sich die Strafbarkeit für ehrverletzende und unwahre, bzw. nicht erweislich wahre Äußerungen nach den §§ 185 (Beleidigung), 186 (Üble Nachrede) und 187 (Verleumdung) StGB.

Die Frage, ob strafbares Verhalten vorliegt, ist freilich erst nach Kenntnis der getätigten Aussagen möglich.

Eine Vertretung werde ich gerne für Sie übernehmen. Setzen Sie sich hierfür per mail in Verbindung und übersenden Sie mir die Äußerungen, um die es sich handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

Weitere Fragen zum Thema "Familienrecht" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht!
Bewertung
3. Wie empfehlenswert ist der Rechtsanwalt?
5,0
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Rechtsanwalts?
5,0
1. Wie hilfreich war die Antwort des Rechtsanwalts?
5,0