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Zwangsversteigerung

Gefragt am 18.10.2009
10:44 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3851 | Bewertung 4.3/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Erbengemeinschaft besteht aus 3 Fam. wobei 2 wie Hund und Katze sind. Das Erbe besteht aus einen Bauerhof 5ha und 45ha verpachtet. Es fällt langsam zusammen zwei Häuser sind nicht mehr zu benutzen.Eine Einigkeit kommt nicht zustande (schon 2 Generation)Verkauf kommt nicht zustande weil einer von beiden immer nein sagt und neue Forderungen stellt.

Frage Wie beende bzw wo kann ich dem ganzen ein Ende setzen.
Wie wird eine Erbengemeinschaft aufgelöst.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.10.2009
10:44 Uhr
 Michael Vogt Michael Vogt Beantwortet am 18.10.2009
11:02 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 18.10.2009 11:02 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3851 | Bewertung 4.3/5

Antwort von Michael Vogt (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Entsprechend § 2042 BGB kann jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen.

Diese Auseinandersetzung richtet sich nach den Regeln der Gemeinschaft, d.h. sofern zwischen den Miterben keine Einigung erzielt werden kann, muss das Erbe letztendlich zwangsversteigert und der Erlös nach Abzug der Kosten aufgeteilt werden ...



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