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Testament

Gefragt am 08.02.2010
12:33 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4634

 

Sehr geehrte Damen u. Herren.
Wir wollen ein Ehegattentestament aufsetzen.Vorerbe und Vollerbe soll der zuletzt versterbende Ehegatte werden.
Als Nacherben wollen wir unsere 2 Kinder sowie unsere Enkelin 4 Jahre jung ( unseres leider viel zu früh verstorbenen Sohnes unser 3. Kind einsetzen.)
Erziehungsberechtigt unserer Enkelin ist die Mutter.
Unsere Tochter bekommt unser Reihenhaus, Sie wird unsere 2. Tochter sowie unsere Enkelin auszahlen. Jeder soll 1/3 erben. Als Testamentvollstrecker wollen wir unsere Tochter einsetzen. Die dann bei bedarf z.B. Studium unserer Enkelin aus dem Erbe der Enkelin unterstützen soll.
Frage: Wie können wir im Testament verhindern, dass unsere Schwiegertochter das Erbe einschließlich den Pflichtteilsanspruch vorher bekommt. Denn wir wollen, dass unsere Enkelin das gesammte Erbe erst bekommt wenn sie Volljährig ist. Mit freundlichen Grüßen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.02.2010
12:33 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 08.02.2010
12:43 Uhr

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Beantwortet am 08.02.2010 12:43 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4634

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Hierzu gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Zum einen könnte Ihre Schwiegertochter einen Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht unterschreiben. Dies müsste sie freiwillig tun und es müsste vor einem Notar geschehen.

Andererseits besteht die Möglichkeit in dem von Ihnen zu errichtenden Testament eine entsprechende Klausel mit aufzunehmen. Bezüglich des Erbes müsste hier nichts geregelt werden, da die Erbfolge ja schon anderweitig durch das Testament geregelt wird.

Es müsste lediglich etwas bezüglich des Pflichtteilsanspruchs geregelt werden ...



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