Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Erbrecht"

Insolvenz/Erbe

Gefragt am 06.07.2010
11:25 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4233

 

Ich habe von meinen Eltern eine Eigentumswohnung geerbt. Habe aber noch 1 Jahr ein Insolvenzverfahren laufen (dann sind die 6 Jahre beendet).Ist duch Firmenkonkurs des Ehemannes entstanden, da ich für die Bankangelegenheiten mit gebürgt habe (also keine Quelle- oder Ottoschulden). Habe auch bereits eine Menge abgetragen, da ich bei VW als Sekretärin sehr gut verdient habe. Zahle auch jetzt noch, obwohl ich in Rente bin, monatlich 237,-- € an den Insolvenzverwalter. Meine Frage ist, ob ich das Erbe zugunsten meiner Tochter oder Enkelin ausschlagen darf, da ich ja sonst die Hälfte abgeben muss. Innerhalb von sechs Wochen muss ich das ja erledigt haben. Mein Insolvenzverwalter meinte dazu, das sei Insolvenzbetrug (ich traue ihm da nicht ganz).Welche Möglichkeiten habe ich?
Danke
Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.07.2010
11:25 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 06.07.2010
11:38 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 06.07.2010 11:38 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4233

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nachfolgend möchte ich zu Ihren Fragen sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:


Ich kann Sie beruhigen. Sowohl nach dem Gesetz als auch nach der Rechtsprechung sind sie auch bei einer laufenden Insolvenz berechtigt, eine Erbschaft auszuschlagen. Dies ergibt sich bereits aus § 83 Abs. 1 Satz 1 InsO .

Nachfolgend habe ich ihnen auch noch einmal zu weiteren Vertiefung entsprechende Links zu diesem Thema mit Rechtsprechungsnachweisen beigefügt:


http://www ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Erbrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 2 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Erbrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung