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Hypothek auf eine gemeinschaftlich ererbte Immobilie

Gefragt am 08.05.2013
17:41 Uhr | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4001

 

Drei Töchter bilden nach dem Tod des Vaters eine testamentarisch festgelegte Erbengemeinschaft (bisher ungeteilte Erbengemeinschaft). Zum Erbe der Töchter zählt neben Barvermögen auch eine Immobilie (Einfamilienhaus). Anteil jeder Erbin 1/3 des Gesamtwertes der Immobilie.
Eine der Töchter plant nun den Kauf einer Eigentumswohnung und benötigt dazu einen Bankkredit. Als Sicherheit möchte sie ihren Erbanteil an der Immobilie einsetzen. Die übrigen Miterben sind noch nicht über diese Absicht informiert, sie konnten bisher auch nicht ihr Vorkaufsrecht auf den Immobilienanteil der Schwester anmelden.

Was sagt das Erbrecht zu dieser Situation? Die Hypothek würde als anteilige Grundschuld im Grundbuch der ererbten Immobilie eingetragen, wodurch die Eigentumsrechte der Miterben eingeschränkt wären. Zudem würden die Vorkaufsrechte der Miterben verletzt. Sehe ich das richtig?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.05.2013
17:41 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 08.05.2013
18:06 Uhr

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Beantwortet am 08.05.2013 18:06 Uhr | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4001

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Sie liegen mit Ihrer Ansicht richtig: Eine einzelne Tochter kann nicht über den Nachlass oder einzelne Gegenstände daraus verfügen; daher könnte auch nur die Erbengemeinschaft eine Hypothek auf die gemeinsam ererbte Immobilie bestellen, nicht aber ein einzelnes Mitglied der Erbengemeinschaft ...



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