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Kategorie: Erbrecht

Frage: Erben Enkelkinder

Gefragt am 15.06.2011 13:00 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021

Mein Exschwiegervater ist ende letzten Jahres verstorben. Er hatte 3 Kinder und davon war mein verstorbener Mann eines. Als mein Mann vor 12 Jahren verstarb, habe ich das Erbe für mich und meine Kinder wegen seiner Schulden ausgeschlagen.
Haben meine Kinder bzw mein Enkelkind noch einen Anspruch auf den Pflichtteil des verstorbenen Großvaters?

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Antwort

Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)

Sehr verehrte Fragestellerin,

die Enkelkinder sind gesetzlich neben den noch lebenden Kindern des Schwiegervaters erbberechtigt, sie treten an die Stelle des Verstorbenen und teilen sich den auf diesen eigentlich entfallenden Erbteil. Im Wege der gesetzlichen Erbfolge haben die Enkel auch nicht nur Anspruch auf den Pflichtteil sondern auf den ganzen gesetzlich auf sie entfallenden Erbteil.

Die Ausschlagung betrifft nur das Erbe, dass vom Vater bzw. Ihrem Mann hätte weitergegeben werden können, nicht auch das Erbe, dass vom Großvater auf die Enkel entfällt.

Ich hoffe, weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach.

Mit freundlichen Grüßen

Scholz
Rechtsanwalt

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