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entgangene Mietkosten wegen nicht geregeltem Nachlass

Gefragt am 12.01.2010
18:31 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4556 | Bewertung 4.3/5

 

Hallo,
folgende Situation:
Mutter Ende 2008 verstorben, lebte mietfrei in abgeschlossener Wohnung im Haus des Sohnes. Lediglich Nebenkosten waren zu zahlen. Bewegliches Mobiliar weiterhin in den Räumen der Wohnung. Wohnung ist nicht vermietbar, da keine Nachlassregelung existiert bzw. von einiegn Miterben blockiert wird, wegen Nichtherausgabe von Unterlagen. Mittlerweile wurde diesbzgl. Klage eingereicht.

1. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um die Wohnung räumen zu lassen ?
2. Kann ich als Eigentümer (Vermieter) dies alleine veranlassen ?
3. Wer übernimmt die Kosten der Räumung und Einlagerung der Gegenstände, wenn weiterhin keine einvernehmliche Nachlassregelung efolgt ?
4. Treten alle Erben in ein nicht vorhandenes Mietverhältnis nach dem Tod der Mutter ein ?
5. Besteht eine reelle Chance auf Schadenersatz zu klagen, wegen mgl. Mietausfall ?

Für eine kurzfristige Beantwortung bedanke ich mich im Voraus.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.01.2010
18:31 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 12.01.2010
18:42 Uhr

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Beantwortet am 12.01.2010 18:42 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4556 | Bewertung 4.3/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:


Zu 1. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um die Wohnung räumen zu lassen ?

Dies ist grundsätzlich nur im Rahmen einer Zwangsräumung möglich. Hierfür müsste zunächst ein Vollstreckungstitel geschaffen werden. Einen solchen Vollstreckungstitel stellt in der Regel das abschließende Urteil im Rahmen einer Räumungsklage dar.

Die Räumungsklage hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn das Mietverhältnis beendet ist ( zum Beispiel durch eine Kündigung) und der/die Mieter sich weigert/weigern, das betreffende Mietobjekt freizugeben. Ob dieses bei Ihnen der Fall ist kann ich aus Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht entnehmen ...



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