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Ehevertrag - Gütergemeinschaft

Gefragt am 23.05.2010
10:41 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4301 | Bewertung 5/5

 

Wir haben eine Frage zum Erbrecht. Wir sind seit 1996 verheiratet, und kinderlos und haben bisher keinen Ehevertrag. Wir möchten sicherstellen, dass im Falle des Todes eines Partners das gesamte gemeinsame Vermögen dem hinterbliebenen Partner zu 100% zur Verfügung steht. Soweit wir es verstanden haben, leben wir ohne Ehevertrag in einer Zugewinngemeinschaft, so dass im Todesfall ein Teil des Erbes an die Verwandten 1. Ordnung geht und wenn diese nicht vorhanden sind (trifft bei uns zu, da kinderlos) an die Erben 2. Ordnung, also an die Eltern des verstorbenen Partners bzw. deren Abkömmlinge. Ist es richtig, dass dieses verhindert werden kann, wenn wir in einem Ehevertrag den Status einer fortgesetzten Gütergemeinschaft vereinbaren, so dass im Falle des Todes eines Partners das gemeinsame Vermögen dem hinterbliebenen Partner zufällt? Wenn ja, welche weiteren Konsequenzen ergeben sich aus der fortgesetzten Gütergemeinschaft?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.05.2010
10:41 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 23.05.2010
12:37 Uhr

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Beantwortet am 23.05.2010 12:37 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4301 | Bewertung 5/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für die Einstellung Ihrer Anfrage.

Ja, Sie haben völlig Recht. Sofern keine abweichende Regelung in einem Ehevertrag geregelt worden ist, gilt der Grundsatz der Zugewinngemeinschaft.

Dort gilt gem. §§ 1371, 1931 BGB, dass der überlebende Ehegatte gegenüber Erben erster Ordnung (die Kinder) die Hälfte erbt und gegenüber Erben zweiter Ordnung ¾ ...



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