Kategorie: Erbrecht |
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Frage: Ausgleich für Hilfeleistung im Haus und Hof |
| Gefragt am 19.11.2010 23:09 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Bewertung: 4,7 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihr Vater kann sich nach dem Gesetz grundsätzlich die gegenüber dem Erblasser erbrachtn Pflegeaufwendungen anrechnen lassen. Eine genaue Bezifferung diese Summe ist aber nur dann möglich,wenn der konkrete Pflegeaufwand feststeht. Dieses sollte Ihr Vate bei einem im Erbrecht erfahrenen Kollegen vor Ort abschliessend prüfen lassen. Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur.Danjel-Philippe Newerla,Rechsanwalt
Nachfrage Rückantwort |
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