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Kategorie: Datenschutzrecht

Frage: Darf eine Uni meine Daten herausgeben?

Gefragt am 27.01.2010 19:30 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1020

Hallo, ich habe folgende Frage: darf eine Hochschule (an der ich eingeschrieben war und ein berufsbegleitendes Studim abgeschlossen habe) an einen Dritten meine Daten weitergeben, d.h. Informationen ob, wann und mit welcher Note ich dort abgeschlossen habe?

Danke.

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Nein, das darf die Universität nicht.

Hier ist es der Uni nicht ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis erlaubt, diese Daten an Dritte weiterzugeben.

Gehen Sie aber sicher, dass Sie zu keinem Zeitpunkt Ihr Einverständnis erklärt haben.

Haben Sie das nicht, darf die Uni die Daten nicht weitergeben. Sie können dies dann untersagen.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de

Internet: www.raschwerin.de

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