Kategorie: Bankrecht |
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Frage: Rückforderung Visa/Online Casino |
| Gefragt am 23.11.2009 12:51 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031 |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender ,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt: Ein Vorgehen gegen den Onlinepokeranbieter dürfte recht wenig Aussicht auf Erfolg haben. Beim Onlinepoker handelt es sich um eine gewisse Grauzone, da noch keine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zu diesem Themenbereich existiert. Andererseits wäre der Onlinepokeranbieter an seinem Sitz, also voraussichtlich im Ausland zu verklagen. Zudem ist es oft sehr schwierig eine ladungsfähige Anschrift zu ermitteln. Schließlich liegt der Firmensitz nicht in Deutschland oder dem EU-Ausland, so dass ein Gerichtsverfahren sehr aufwändig, kosten- und zeitintensiv wäre. Gegen die Bank, die Sie mit der Kreditkartenaktion beauftragt haben, wird ein Vorgehen leider keine hinreichenden Erfolgsaussichten haben. Sofern nämlich der Betrag einmal bei einer anderen Bank gutgeschrieben wurde, was bei Ihnen der Fall ist, so hat die ursprüngliche Bank darauf grundsätzlich keinen Zugriff mehr. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagnachmittag sowie einen guten Wochenstart! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax.0471/57774
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