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Kategorie: Bankrecht

Frage: Rückforderung Visa/Online Casino

Gefragt am 23.11.2009 12:51 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider spiele ich seit Jahren im Online Casino. Die Illegalität war mir bis dato nicht bewusst.

Frage 1: Habe ich eine Chance das verspielte Geld wieder zu bekommen? Evtl. auch über WebDoller (Sitz in Schweden)?

Vor ca. zwei Wochen habe ich bei meiner Bank die VisaCard-Abbuchungen der letzten 90 Tage beanstandet mit der Begründung § 134 BGB. Folgende Rückmeldung der Bank:
\"Gem. unserer AGB\"Vereinbarung für die Ausgabe der Visa Direkt Card in verbindung mit dem Girokonto\" unter Punkt 5 ist die Ing Diba verpflichtet, Beträge die unter Verwendung der Visa Direkt Card verfügt worden sind, an die Vertragspartner zu vergüten. Der Girokonto Kunde ist seinerseits dazu verpflichtet, der Ing Diba diese Aufwendungen zu erstatten.
...
Bitte sorgen Sie in Ihrem eigenen Interesse dafür, zukünftig o. g. Transaktionen nicht mehr vorzunehmen.\"

Was kann ich tun? Gibt es eine Möglichkeit???

Danke für Ihre Antwort.

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender ,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:

Ein Vorgehen gegen den Onlinepokeranbieter dürfte recht wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Beim Onlinepoker handelt es sich um eine gewisse Grauzone, da noch keine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zu diesem Themenbereich existiert.

Andererseits wäre der Onlinepokeranbieter an seinem Sitz, also voraussichtlich im Ausland zu verklagen. Zudem ist es oft sehr schwierig eine ladungsfähige Anschrift zu ermitteln.

Schließlich liegt der Firmensitz nicht in Deutschland oder dem EU-Ausland, so dass ein Gerichtsverfahren sehr aufwändig, kosten- und zeitintensiv wäre.

Gegen die Bank, die Sie mit der Kreditkartenaktion beauftragt haben, wird ein Vorgehen leider keine hinreichenden Erfolgsaussichten haben. Sofern nämlich der Betrag einmal bei einer anderen Bank gutgeschrieben wurde, was bei Ihnen der Fall ist, so hat die ursprüngliche Bank darauf grundsätzlich keinen Zugriff mehr.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagnachmittag sowie einen guten Wochenstart!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774

Nachfrage
Habe noch eine Nachfrage:

Tatsächlich ist es doch so, dass man Visa-Abbuchungen ohne Begründung für einen gewissen Zeitraum zurück geben kann?
Seitens WebDollar und CasinoClub wurde ich bereits im Mai 2006 gesperrt, es war jedoch immer wieder möglich zu spielen. Wie sehen Sie das? Übrigens hat WebDollar seinen Sitz in Schweden, ich weiß nicht wie es sich mit Schweden verhält?

Rückantwort
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen sehr gerne befolgt beantworten möchte:

Eine VISA-Abbuchung genau wie jeder andere Kreditkartenabbuchung können Sie grundsätzlich nur unter der Voraussetzung zurück buchen, dass diese von Ihnen nicht selber bestätigt wurde. Dieses ist etwa dann der Fall, wenn sie etwas von einem Online Geschäft bestellt haben.

Leider teilen Sie nicht genau mit, wie der Zahlungsvorgang per Visa genau vonstatten gegangen ist.

Sofern die Zahlung aber von Ihnen veranlasst und obendrein bestätigt wurde, können Sie eine Rückbuchung grundsätzlich nicht veranlassen.

Wenn WebDollar und CasinoClub Sie trotz Sperre weiter spielen lassen, ist dieses Verhalten zwar widersprüchlich, nehmen Sie aber an dem Spiel teil, so laufen Sie auch Gefahr hierfür zahlen zu müssen.

Mit schwedischem Recht kenne ich mich leider auch nicht aus, sodass ich hierzu auch nicht sagen kann. Dies ist aber im Endeffekt auch nicht maßgeblich,da Sie in Deutschland sitzen und nach iIrer Sachverhaltsschilderung stets mit VISA bezahlt haben.

Ich hoffe Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagnachmittag sowie einen erfolgreichen Wochenstart!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774

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