Kategorie: Arbeitsrecht |
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Frage: Startup Instant-Jobvermittlung |
| Gefragt am 09.01.2010 14:39 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1027 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen: Zunächst möchte ich einmal zum Ausdruck bringen, dass ich Ihr Geschäftsmodell sehr innovativ und sinnvoll finde. Probleme mit dem Thema Schwarzarbeit werden Sie nicht bekommen, sofern Sie die Angelegenheit ordnungsgemäß abwickeln. Hierbei gäbe es mehrere Möglichkeiten. Z.B. könnten Sie die Mitarbeiter fest per Arbeitsvertrag anstellen. Dies würde sich bei einem solchen Geschäftsmodell voraussichtlich eher nicht lohnen und wäre zu unflexibel. Weiterhin bestünde die Möglichkeit einer freien Mitarbeit auf Provisionsbasis. Sofern Sie die von Ihnen einbehaltenen Provisionen/Einnahmen ordnungsgemäß angeben und versteuern, sehe ich in Bezug auf Schwarzarbeit keine weiteren Probleme. Eine Versicherung brauchen Sie nicht unbedingt. Es käme wenn überhaupt dann vielleicht eine Betriebshaftpflichtversicherung in Betracht. Sie sollten in den Verträgen mit den Mitarbeitern/AGB klarstellen, dass Sie nur vermitteln und die Mitarbeiter für Schäden, die Sie bei der Auftragsdurchführung jemandem zufügen, grundsätzlich selber haften. Sehr gerne wäre ich Ihnen bei der Erstellung eines solchen rechtssicheren Vertrages /AGB behilflich. Den hier im Forum geleisteten Betrag würde ich Ihnen in vollem Umfang anrechnen. Bei Interesse können Sie sich sehr gerne an meine unten genannte E-Mailadresse wenden, damit ich Ihnen ein unverbindliches Angebot zukommen lassen kann. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben auch wenn ich es bedaure, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagnachmittag! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax. 0471/57774 |
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