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Kategorie: Arbeitsrecht

Frage: Prüfung eines Arbeitsvertrages vor Unterzeichnung

Gefragt am 28.02.2011 15:20 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1027
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Prüfung eines Arbeitsvertrages vor Unterzeichnung , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Ich habe mich auf eine Anzeige hin beworben bei einer Service -Firma. Diese Firma suchte in der Anzeige einen Tischler. Es kam zu einem Bewerbungsgespräch, bei dem für mich deutlich wurde, daß es sich nicht um reine Tischlertätigkeit handelt, sondern um Brandschutzanlagen, Rauc

Ich habe mich auf eine Anzeige hin beworben bei einer Service -Firma. Diese Firma suchte in der Anzeige einen Tischler.
Es kam zu einem Bewerbungsgespräch, bei dem für mich deutlich wurde, daß es sich nicht um reine Tischlertätigkeit handelt, sondern um Brandschutzanlagen, Rauchabzugsanlagenund Aufzugsanlagen in Wartung und Pflege. Hier war von einer digitalen Erfassung die Rede , von Schulungen und Zertifikaten und von einem Dienstwagen, der von der Firma angeschafft und zur Verfügung gestellt wird.
Letzteres war für mich sehr wichtig, da ich mitten im Wald wohne und zugesagt wurde, Daß der Firmenwagen mit nach Hause genommen werden darf.
Vergütung wurde mit 10 Euro angegeben, allerdings habe ich im gespräch verdeutlicht, daß ich mir 12,50 - 13,00 Euro vorstelle., worauf mir gesagt wurde, daß müsse man nach einem halben bis 1 Jahr prüfen.
Ich bekundete mein Interesse und wurde bereits auf Schulungen geschickt, ohne daß ein Vertrag bestand. Da ich 56 jJahre bin und seit 2 Jahren Hartz 4 Enpfänger übernimmt Das Arbeitsamt bei Vertragsabschluß diese Kosten.
Am 3.3.2011 soll das Arbeitsverhältnis beginnen.(falsches Datum im Vertrag)
Ich bitte nun den Vertrag in meinem Interesse als Arbeitnehmer zu prüfen. Urlaubsanspruch scheint mir nicht dem Gesetz zu entsprechen.
Abtretungsklauseln?
Keine Zusicherung eines Dienstwagens. wie wird das verrechnet? nichts Konkretes.
Arbeitszeiten nur nach Vorgabe des Arbeitgebers, aber wie sind die Vorgaben konkret?
Wenn als Tischler auch eingestellt, muß dann nicht auch ein Tarifvertrag zum Tragen kommen?
Muß ich gesundheitliche Einschränkungen angeben, muß ich Einträge im Führungszeugnis angeben, wenn der Arbeitgeber danach fragt?

Leider kann ich vom Arbeitsvertrag nur 3 Seiten anhängel, es fehlen zwei, die ich zu mailen kann, wenn der bearbeitende anwalt mir die möglichkeit gibt in seiner Antwort ihm die fehlenden 2 Seiten noch zuzusenden.
(mehr als drei Anhänge sind hier nicht vorgesehen)

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Der vorliegende Arbeitsvertrag ist nicht zu beanstanden.

Im Einzelnen dazu wie folgt:

Urlaubsanspruch scheint mir nicht dem Gesetz zu entsprechen.

- Ja, das ist der gesetzliche Mindestanspruch.

Abtretungsklauseln?

- Inwiefern?

Keine Zusicherung eines Dienstwagens. wie wird das verrechnet?

- Das sollte dann noch aufgenommen werden in den Vertrag.

nichts Konkretes. Arbeitszeiten nur nach Vorgabe des Arbeitgebers, aber wie sind die Vorgaben konkret?

- Dazu gibt es interne Richtlinien des Arbeitgebers.

Wenn als Tischler auch eingestellt, muß dann nicht auch ein Tarifvertrag zum Tragen kommen?

- Im Grunde genommen, muss auch der Tarifvertrag Anwendung finden.

Muß ich gesundheitliche Einschränkungen angeben, muß ich Einträge im Führungszeugnis angeben, wenn der Arbeitgeber danach fragt?

- Ja, wenn die Beschwerden und Einträge bei diesem neuen Job relevant sein könnten, müssen Sie sie auch angeben.

Leider kann ich vom Arbeitsvertrag nur 3 Seiten anhängel, es fehlen zwei, die ich zu mailen kann, wenn der bearbeitende anwalt mir die möglichkeit gibt in seiner Antwort ihm die fehlenden 2 Seiten noch zuzusenden

- Senden Sie mir diese Seiten per Mail.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Brändströmstraße 10
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

Nachfrage
Die fehlenden 2 Seiten habe ich ihnen zugemailt.

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für die Übersendung der Seiten.

Im Ergebnis ist der Vertrag nicht zu beanstanden.

Sie müssen aber darauf achten, dass solche Punkte wie mit dem Dienstwagen zwingend vertraglich aufzunehmen sind.

Wenn noch Fragen zu einzelnen Punkten bestehen, melden Sie sich gern per Mail.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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