Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht"

Prüfung Arbeitszeugnis

Gefragt am 03.02.2012
16:42 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4740

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin mit dem Arbeitszeugnis für meine Mutter nicht einverstanden und denke es besteht großer Korrekturbedarf.

Würden Sie mir das Zeugnis prüfen und ein Schreiben an den Arbeitgeber mit den notwendigen Korrekturwünschen erstellen?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

MfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.02.2012
16:42 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 03.02.2012
16:53 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 03.02.2012 16:53 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4740

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Für den Zeugnisaufbau gibt es einen Standard. Danach ist wie folgt vorzugehen:

Überschrift - Bezeichnung der Zeugnisart: Zwischenzeugnis, Praktikantenzeugnis etc.

Einleitungssatz - Personalien des Mitarbeiters sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses

Aufgabenbeschreibung - Position des Mitarbeiters und Beschreibung seiner Kompetenzen in der Firma

Leistungsbeurteilung - Arbeitsweise, Arbeitsleistung und Arbeitserfolge des Mitarbeiters

Verhaltensbeurteilung - Verhalten zu Vorgesetzten, Kollegen gegebenenfalls zu Kunden und weiteren Personen

Schlussabsatz - Wenn vom Arbeitnehmer gewünscht, ist der Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses anzugeben. Am Ende: Dankesformel mit Zukunftswünschen.

Negative Beobachtungen und Bemerkungen sind im Arbeitszeugnis unzulässig. Ebenso wenig ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Scheidenden gute Wünsche für seine berufliche und private Zukunft mitzugeben. Zu beiden Fällen gibt es verschiedene Gerichtsurteile, anhand derer auch die "Bestimmungen für Arbeitszeugnisse in der Wirtschaft" modifiziert werden.

Diese legen unter anderem die thematischen Tabus bei der abschließenden Beurteilung eines Mitarbeiters fest:

Gehalt, Kündigungsgründe, Vorstrafen, Abmahnungen, Krankheiten/Fehlzeiten, Leistungsabfall, Alkoholabhängigkeit, Behinderungen, Betriebsratstätigkeit, Gewerkschaftsengagement, Parteizugehörigkeit, Religiöses Engagement, Nebentätigkeiten/Ehrenämter, Urlaubs- und Fortbildungszeiten.

Darüber hinaus darf im Text nichts unterstrichen, kursiv gedruckt oder gefettet werden. Ausrufe-, Frage- und Anführungszeichen sind ebenfalls unzulässig.

Vom äußeren Erscheinungsbild ist das Zeugnis nicht zu bestanden. Auch wenn mir nur ein Scan vorliegt, gehe ich davon aus, dass das Original entsprechend „gut“ aussieht ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 15 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung