Kategorie: Arbeitsrecht |
|---|
Frage: Mehr Arbeit für gleichen Lohn |
| Gefragt am 26.07.2010 13:40 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
|
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
Hallo, |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist wirksam und bindend, so viel vor ab. Maßgeblich für die Vergütung und die Arbeitszeit ist ausschließlich der Arbeitsvertrag.Hiernach haben sie bislang 80 Stunden pro Monat gearbeitet für eine entsprechende Vergütung. Daher sind sie grundsätzlich auch nur verpflichtet, bei gleicher Vergütung diese Arbeitsstunden zu leisten. Alles was an Arbeitszeit darüber hinausgehen würde (und das was Ihr Chef beabsichtigt), fällt unter den Begriff der Überstunden. Hier gibt es wiederum zwei Möglichkeiten. Sie könnten die Überstunden einerseits abbummeln, andererseits könnte ihr Chef in die Überstunden auszahlen. Da es aber darum geht, dass sie längerfristig mehr arbeiten müssen, wird es darauf hinauslaufen, dass ihr Chef Ihnen diese Überstunden auszahlen muss, so dass sie also im Ergebnis zwar mehr Arbeit leisten können, jedoch nur bei einer entsprechend angepassten Vergütung. Demnach können sie dieses freundlich ablehnen. Ich möchte Sie abschließend noch auf folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagnachmittag! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax.0471/57774
Nachfrage Rückantwort |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht!
| Bewertung | ||
|---|---|---|
| 3. Wie empfehlenswert ist der Rechtsanwalt? |
|
5,0 |
| 2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Rechtsanwalts? |
|
5,0 |
| 1. Wie hilfreich war die Antwort des Rechtsanwalts? |
|
5,0 |
